
Nach der heftig diskutierten gesetzlichen Neuregelung zur Urbanistik – für die letzthin ein Aufschub des Inkrafttretens und bereits erste Änderungen diskutiert wurden, steht auch ein neues Gesetz zur Wohnbauförderungen in der Warteliste. Bereits die vorherige Landesregierung hatte am Ende der Amtszeit einen entsprechenden Entwurf genehmigt, er war dann aber nicht mehr zur Behandlung im Landtag gekommen. Für die Organisationen im Dachverband ist der inzwischen neu aufgelegte Gesetzentwurf – jetzt in der Zuständigkeit der Landesrätin Waltraud Deeg – durchaus von Bedeutung: Welche Kriterien gelten bei Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen, wie kann generationengerechtes Wohnen organisiert werden, was passiert mit Sozialwohnungen, wenn sich die Familienzusammensetzungen ändern, ist barrierefrei eine unbedingte Voraussetzung, oder gibt es auch morgen noch Wohnungen, die nur über Treppen erreichbar sind?
Bei einer Aussprache mit Landesrätin Waltraud Deeg wurde der aktuelle Entwurf für das neue Wohnbaugesetz in den wichtigsten Passagen vorgestellt. Vertreter verschiedener Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes und Ausschussmitglieder haben dabei spezifische Anliegen vorgebracht. Die Landesrätin hat zugesichert, dass diese Stellungnahmen nun geprüft werden sollen.