01.06.2021
Initiative zur Anpassung des Wahlgesetzes
Dachverband für Soziales und GesundheitIm Ausschuss des Dachverbandes ist die Thematik rege diskutiert worden. Es wurde festgestellt, dass die Materie komplex ist und es aus den Organisationen bisher kaum Anfragen dazu gab. Manchmal mangelt es auch an Information, weil etwa in bestimmten Fällen nach Ermächtigung durch den Bürgermeister eine Begleitung möglich ist.
Um genauer die realen Bedürfnisse zu erheben, werden nun die Betroffenenorganisationen befragt, um Empfehlungen zu formulieren, damit die tatsächliche Wahlmöglichkeit für Menschen eingeschränkter Mobilität oder/und Handlungsfähigkeit (durch Behinderung, Erkrankungen u.a.) gewährleistet ist.
- Ist es den Personen tatsächlich möglich, bei Wahlen teilzunehmen?
- Gibt es Einschränkungen organisatorischer oder baulicher Art, die eine Teilnahme verhindern oder maßgeblich erschweren?
- Sind Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Handlungsfähigkeit, mit sensorischen Einschränkungen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen ausreichend über ihr Recht auf Ausübung des Wahlrechts informiert und können sie bei Bedarf Unterstützung in Anspruch nehmen (Bsp. bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine)?
- Brauchen die betreffenden Personen, ihre Angehörigen bzw. Begleiter/innen oder auch die Sachwalter/innen zusätzliche Hilfestellungen, um das Wahlrecht auch tatsächlich ausüben zu können?
- Welche gesetzlichen Maßnahmen sollten im Regionalrat zur Diskussion kommen?
Rückmeldung können gerne an die Mailadresse info@dsg.bz.it gesendet werden.
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