
Mit Dekret 77/2021 "Semplificazioni" vom 31.05.2021 wurde die Frist verschoben, innerhalb welcher Volontariatsvereine, Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens und ehrenamtliche Organisationen (ONLUS) ihre Statuten an die Bestimmungen des Kodex zum Dritten Sektor anpassen können – unter Anwendung des für ordentliche Mitgliederversammlungen vorgesehenen Quorums.
Die neue Frist ist auf den 31. Mai 2022 festgelegt worden.