04.06.2024
Erstes Treffen des neuen Landessozialbeirats: Wolfgang Obwexer ist stellvertretender Vorsitzender
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Bei der konstituierenden Sitzung am Montag, 3. Juni hat der Landessozialbeirat über Anpassungen bei Genehmigungen und Akkreditierungen der Sozialdienste diskutiert. Landesrätin Rosmarie Pamer hat den Vorsitz übernommen, zum Stellvertreter gewählt wurde Wolfgang Obwexer.
Nachdem der Sozialbeirat in der letzten Legislatur auf Drängen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit nach einer mehrjährigen Auflösung wieder neu beschlossen und eingesetzt worden war, wurde nun unter Vorsitz der Landesrätin Rosmarie Pamer die erste Sitzung des für diese Legislatur bestellten Beirates einberufen. Sie diente der Abklärung von Arbeitsweise und vorrangigen Themen und auch der Bestellung der Stellvertretung für den Vorsitz. Dieser wurde durch Wahl dem Präsidenten des Dachverbandes, Wolfgang Obwexer anvertraut.
Inhaltlicher Tagesordnungspunkt dieser konstituierenden Sitzung war die Begutachtung eines Beschlussantrages zur Änderung des Akkreditierungsverfahrens, welches für zahlreiche soziale Dienste gilt, unabhängig davon, ob sie durch öffentliche oder private Körperschaften geführt werden. Neu ist dabei vor allem die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für entsprechende Dienstleistungen, die aus privater Initiative und nicht im öffentlichen Auftrag bzw. mit öffentlicher Unterstützung eingerichtet werden. Zur Absicherung der Standards und der Dienstleistungsqualität für die betreuten Personen müssen die interessierten Anbieter künftig ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Von Seiten des Dachverbandes wurde dies nachdrücklich befürwortet, wenngleich beim Prozedere darauf zu achten sei, auch Sondersituationen zum Wohl der betreuten Personen rasch und zielgerichtet zu lösen. Auch wurde angemerkt, dass die gemeinnützigen Einrichtungen, die gemäß dem staatlichen Kodex für den Dritten Sektor als Partner der öffentlichen Körperschaften für die Sicherung des Gemeinwohls Anerkennung finden sollen, in diesem Verfahren nicht gesondert berücksichtigt werden. Der Entwurf wurde schließlich mehrheitlich gutgeheißen.
In den nächsten Sitzungen werden die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Pflegesicherung und die Entwicklungen zum Haus für Soziales und Gesundheit zur Sprache kommen, aber auch im Rahmen einer Klausur die weiteren Schwerpunkte festgelegt werden.
Der neue Landesbeirat für Soziales war im April von der Landesregierung neu ernannt worden. Er ist laut Landesgesetz 13/1991 ein Gremium, das die Landesregierung zu sozialen Themen berät.
Nachdem der Sozialbeirat in der letzten Legislatur auf Drängen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit nach einer mehrjährigen Auflösung wieder neu beschlossen und eingesetzt worden war, wurde nun unter Vorsitz der Landesrätin Rosmarie Pamer die erste Sitzung des für diese Legislatur bestellten Beirates einberufen. Sie diente der Abklärung von Arbeitsweise und vorrangigen Themen und auch der Bestellung der Stellvertretung für den Vorsitz. Dieser wurde durch Wahl dem Präsidenten des Dachverbandes, Wolfgang Obwexer anvertraut.
Inhaltlicher Tagesordnungspunkt dieser konstituierenden Sitzung war die Begutachtung eines Beschlussantrages zur Änderung des Akkreditierungsverfahrens, welches für zahlreiche soziale Dienste gilt, unabhängig davon, ob sie durch öffentliche oder private Körperschaften geführt werden. Neu ist dabei vor allem die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für entsprechende Dienstleistungen, die aus privater Initiative und nicht im öffentlichen Auftrag bzw. mit öffentlicher Unterstützung eingerichtet werden. Zur Absicherung der Standards und der Dienstleistungsqualität für die betreuten Personen müssen die interessierten Anbieter künftig ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Von Seiten des Dachverbandes wurde dies nachdrücklich befürwortet, wenngleich beim Prozedere darauf zu achten sei, auch Sondersituationen zum Wohl der betreuten Personen rasch und zielgerichtet zu lösen. Auch wurde angemerkt, dass die gemeinnützigen Einrichtungen, die gemäß dem staatlichen Kodex für den Dritten Sektor als Partner der öffentlichen Körperschaften für die Sicherung des Gemeinwohls Anerkennung finden sollen, in diesem Verfahren nicht gesondert berücksichtigt werden. Der Entwurf wurde schließlich mehrheitlich gutgeheißen.
In den nächsten Sitzungen werden die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Pflegesicherung und die Entwicklungen zum Haus für Soziales und Gesundheit zur Sprache kommen, aber auch im Rahmen einer Klausur die weiteren Schwerpunkte festgelegt werden.
Der neue Landesbeirat für Soziales war im April von der Landesregierung neu ernannt worden. Er ist laut Landesgesetz 13/1991 ein Gremium, das die Landesregierung zu sozialen Themen berät.
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