10.06.2024
Landtag: Verschiedene Maßnahmen zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen beschlossen
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In den Juni-Sitzungen ging es im Südtiroler Landtag mehrmals auch um Menschen mit Behinderungen. So wurde unter anderem der Beschlussantrag Nr. 91/24 einstimmig angenommen, der Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderung vorsieht, durch die Überarbeitung des Beitrags für „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“ und Einführung einer neuen Maßnahme zur Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang in das Erwachsenenleben (eingebracht von La Civica und SVP). So soll nun die Landesregierung:
1. einen bereichsübergreifenden Arbeitskreis unter der Koordinierung des Amtes für Menschen mit Behinderung einrichten, um den Beitrag „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“ angesichts der derzeit geringen Anzahl an Nutznießern zu überarbeiten, wobei ähnliche Initiativen sowie in anderen europäischen Staaten vorhandene Modelle berücksichtigt werden sollen;
2. nach einer Bestandsaufnahme der im Landesgebiet bestehenden Initiativen spezifische Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (im Alter zwischen 14 und 25 Jahren) einführen, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Freizeit zu begünstigen und den Übergang ins Erwachsenenleben zu unterstützen.
Ebenso einstimmig angenommen wurde der Beschlussantrag Nr. 82/24. Dieser sieht eine „Erleichterte Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in den öffentlichen Dienst“ vor (eingebracht von SVP, Fratelli d’Italia und La Civica). Die Landesregierung soll:
1. zeitnah das Berufsbild der „Fachhilfskraft zur Unterstützung im Bildungsbereich“ (II. Funktionsebene) schaffen, um mehr Menschen nach Abschluss des Eingliederungsprojektes eine Arbeit in den Südtiroler Bildungseinrichtungen zu ermöglichen;
2. den erforderlichen Prozentsatz bei körperlicher Invalidität den staatlichen Richtlinien anpassen und von 74 % auf 67 % senken;
3. die qualitativ hochwertige Begleitung und Unterstützung der öffentlichen Betriebe während des Eingliederungsprozesses weiterhin gewährleisten, indem der aktuelle Personalstand im Amt für Arbeitsmarktintegration auch in Zukunft garantiert wird und dazu die derzeit sechs befristeten Stellen als unbefristete Stellen in den allgemeinen Stellenplan aufgenommen werden.
1. einen bereichsübergreifenden Arbeitskreis unter der Koordinierung des Amtes für Menschen mit Behinderung einrichten, um den Beitrag „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“ angesichts der derzeit geringen Anzahl an Nutznießern zu überarbeiten, wobei ähnliche Initiativen sowie in anderen europäischen Staaten vorhandene Modelle berücksichtigt werden sollen;
2. nach einer Bestandsaufnahme der im Landesgebiet bestehenden Initiativen spezifische Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (im Alter zwischen 14 und 25 Jahren) einführen, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Freizeit zu begünstigen und den Übergang ins Erwachsenenleben zu unterstützen.
Ebenso einstimmig angenommen wurde der Beschlussantrag Nr. 82/24. Dieser sieht eine „Erleichterte Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in den öffentlichen Dienst“ vor (eingebracht von SVP, Fratelli d’Italia und La Civica). Die Landesregierung soll:
1. zeitnah das Berufsbild der „Fachhilfskraft zur Unterstützung im Bildungsbereich“ (II. Funktionsebene) schaffen, um mehr Menschen nach Abschluss des Eingliederungsprojektes eine Arbeit in den Südtiroler Bildungseinrichtungen zu ermöglichen;
2. den erforderlichen Prozentsatz bei körperlicher Invalidität den staatlichen Richtlinien anpassen und von 74 % auf 67 % senken;
3. die qualitativ hochwertige Begleitung und Unterstützung der öffentlichen Betriebe während des Eingliederungsprozesses weiterhin gewährleisten, indem der aktuelle Personalstand im Amt für Arbeitsmarktintegration auch in Zukunft garantiert wird und dazu die derzeit sechs befristeten Stellen als unbefristete Stellen in den allgemeinen Stellenplan aufgenommen werden.
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