19.06.2024
Haus des Sozialen und der Gesundheit: bis 31. Juli Interesse bekunden
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die Verwirklichung des Haus des Sozialen und der Gesundheit schreitet voran. Die Landesregierung hat am 18. Juni die Richtlinien festgelegt für das Auswahlverfahren der Körperschaften, die künftig im neuen Haus des Sozialen und der Gesundheit Räumlichkeiten beziehen können. Interessierte Organisationen müssen bis 31. Juli ihr Interesse bekunden.
Im August 2023 war der Vertrag für den Bau und die Verwaltung des Hauses unterzeichnet worden. Fertiggestellt sein soll das Haus in der Bozner Kanonikus-Michael-Gamper-Straße neben dem bestehenden Landhaus 12 voraussichtlich im Jahr 2027. Neben Räumlichkeiten für die Ämter und Abteilungen der beiden Ressorts Soziales und Gesundheit sollen im so genannten Block B Vereinigungen des Dritten Sektors aus denselben Bereichen untergebracht werden.
Eine technische Arbeitsgruppe bestehend aus fünf Vertretungen der Landesressorts (Soziales, Gesundheit und Vermögen) und zwei Vertretungen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit wählen diese Vereinigungen anhand eines Auswahlverfahrens aus. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die Erfüllung der Vorgaben für die Beitragsvergabe oder die Tätigkeit (Beratung, Selbsthilfe, Interessensvertretung für Betroffene und Patienten). Wichtig ist dabei, dass die Vereinigungen gemäß dem Prinzip der Zusammenarbeit bereit sind, Geräte und Transportmittel gemeinsam zu nutzen. Interessierte Körperschaften müssen sich bis zum 31. Juli beim Amt für Menschen mit Behinderungen (Bereich Soziales) oder Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen zum Auswahlverfahren anmelden.
Im August 2023 war der Vertrag für den Bau und die Verwaltung des Hauses unterzeichnet worden. Fertiggestellt sein soll das Haus in der Bozner Kanonikus-Michael-Gamper-Straße neben dem bestehenden Landhaus 12 voraussichtlich im Jahr 2027. Neben Räumlichkeiten für die Ämter und Abteilungen der beiden Ressorts Soziales und Gesundheit sollen im so genannten Block B Vereinigungen des Dritten Sektors aus denselben Bereichen untergebracht werden.
Eine technische Arbeitsgruppe bestehend aus fünf Vertretungen der Landesressorts (Soziales, Gesundheit und Vermögen) und zwei Vertretungen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit wählen diese Vereinigungen anhand eines Auswahlverfahrens aus. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die Erfüllung der Vorgaben für die Beitragsvergabe oder die Tätigkeit (Beratung, Selbsthilfe, Interessensvertretung für Betroffene und Patienten). Wichtig ist dabei, dass die Vereinigungen gemäß dem Prinzip der Zusammenarbeit bereit sind, Geräte und Transportmittel gemeinsam zu nutzen. Interessierte Körperschaften müssen sich bis zum 31. Juli beim Amt für Menschen mit Behinderungen (Bereich Soziales) oder Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen zum Auswahlverfahren anmelden.
Haus des Sozialen und der Gesundheit: Ansuchen um Zuweisung von Räumlichkeiten. Alle weiteren Informationen und Vorlagen hier:
https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1044125zurück