22.05.2018
Das Recht auf Leben: Die Patientenverfügung, Selbstbestimmung und Würde des Menschen
Dachverband für Soziales und GesundheitGesundheit
Sachwalterschaft
Seit 1. Februar 2018 ist das Gesetz 219/2017 zur Patientenverfügung in Kraft. Patienten können damit nun selbst entscheiden, welche medizinische Behandlungen bei schweren und unheilbaren Krankheiten durchgeführt werden sollen. Es ermöglicht den Patienten, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. In Bozen hat eine Tagung zu der heftig diskutierten Thematik stattgefunden.
Am 11. Mai 2018 hat in der Eurac Bozen die Tagung „Das Recht auf Leben – die Patientenverfügung, Selbstbestimmung und Würde des Menschen“ stattgefunden. Organisiert wurde die Tagung von der Notariatskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der Autonomen Provinz Bozen, der Gemeinde Bozen, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit und der Sparkasse.
Im Auditorium der Eurac referierten namhafte Fachleute, Ärzte, Notare, Richter, Rechtsanwälte, Universitätsdozenten wie Giovanni Maria Flick, Prof. Emeritus für Strafrecht an der Universität „Luiss“ in Rom und ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Carlo Casalone, Professor für Moraltheologie an der päpstlichen Fakultät für Theologie von Süditalien, Mitglied der Päpstlichen Akademie pro vita, Pasquale Fimiani, stellvertretender Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht.
Abgeschlossen wurde die Tagung mit einem Runden Tisch. Moderiert von Toni Ebner (Chefredakteur der Tageszeitung „Dolomiten“) diskutierten Elsa Vesco, Präsidentin Landesgericht Bozen; Martin Schwab, Notar in München; Martin Telser, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und Werner Teutsch, Präsident des Vereins für Sachwalterschaft.
Nach den jahrelangen und kontroversen Diskussionen geht es nun darum, das Gesetz umzusetzen. Der Dachverband wird in Vertretung seiner Mitgliedsorganisationen die Umsetzung des Gesetzes aufmerksam beobachten und mit Vorschlägen begleiten.
Am 11. Mai 2018 hat in der Eurac Bozen die Tagung „Das Recht auf Leben – die Patientenverfügung, Selbstbestimmung und Würde des Menschen“ stattgefunden. Organisiert wurde die Tagung von der Notariatskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der Autonomen Provinz Bozen, der Gemeinde Bozen, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit und der Sparkasse.
Im Auditorium der Eurac referierten namhafte Fachleute, Ärzte, Notare, Richter, Rechtsanwälte, Universitätsdozenten wie Giovanni Maria Flick, Prof. Emeritus für Strafrecht an der Universität „Luiss“ in Rom und ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Carlo Casalone, Professor für Moraltheologie an der päpstlichen Fakultät für Theologie von Süditalien, Mitglied der Päpstlichen Akademie pro vita, Pasquale Fimiani, stellvertretender Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht.
Abgeschlossen wurde die Tagung mit einem Runden Tisch. Moderiert von Toni Ebner (Chefredakteur der Tageszeitung „Dolomiten“) diskutierten Elsa Vesco, Präsidentin Landesgericht Bozen; Martin Schwab, Notar in München; Martin Telser, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und Werner Teutsch, Präsident des Vereins für Sachwalterschaft.
Nach den jahrelangen und kontroversen Diskussionen geht es nun darum, das Gesetz umzusetzen. Der Dachverband wird in Vertretung seiner Mitgliedsorganisationen die Umsetzung des Gesetzes aufmerksam beobachten und mit Vorschlägen begleiten.
zurück