20.05.2019
Freiwilliger Landeszivildienst und Staatlicher freiwilliger Zivildienst
Freiwilligenarbeit
Für Jugendliche im Alter von 18 bis 28 Jahren - Ansuchen der Organisationen innerhalb Juni 2019 – Kandidaturen innerhalb August 2019.
Landeszivildienst: Die Bewerbung muss von den interessierten Jugendlichen direkt bei den Organisationen, welche ein Projekt einreichen, abgegeben werden. Die Organisationen und Körperschaften reichen innerhalb der in den entsprechenden Ausschreibungen angegebenen Fristen und mit den dort angeführten Modalitäten die Projekte beim Amt für Kabinettsangelegenheiten ein. Die Dauer des freiwilligen Landeszivildienst ist für eine Zeitspanne von wahlweise 8 oder 12 Monate festgelegt. Bei einer Dauer von 8 Monaten kann der Träger im Einvernehmen mit den Freiwilligen die Verlängerung für weitere 4 Monate beantragen. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für freiwillig Landeszivildienstleistende wird mit Beschluss der Landesregierung festgelegt. Neben den Leistungen für den Sommerfreiwilligendienst umfasst er folgende Leistungen: Kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel und monatliche Spesenrückvergütung zu 450,00 €.
Interessierte Organisationen können ihre Anträge auf Teilnahme an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis Juni 2019 beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einreichen.
Auch der Dachverband für Soziales und Gesundheit nimmt jedes Jahr junge Menschen im öffentlichen Dienst auf - um zu erfahren, welche neue Projekte vorgeschlagen werden, braucht man den Antrag einfach an folgende Adresse info@dsg.bz.it (Tel. 0471 324667) innerhalb August 2019 zu senden.
Staatlicher Zivildienst: Der Dienst dauert in Italien und im Ausland 12 Monate. Körperschaften, die ihren Rechtssitz in der Autonomen Provinz Bozen und in nicht mehr als 4 Regionen tätig sind, müssen in ein entsprechendes Landesverzeichnis eingetragen sein, um den Einsatz von Zivildienstleistenden beantragen zu können. Ist eine Organisation schließlich in dieses Verzeichnis eingetragen, kann diese innerhalb des vom staatlichen Zivildienstamt festgesetzten Termins Projekte einreichen. Die genehmigten Projekte werden in die Ausschreibung für die Auswahl von Freiwilligen eingefügt.
Es sind dann die Jugendlichen selbst, die bei Veröffentlichung der Ausschreibungen zur Auswahl von freiwilligen Zivildienstleistenden, unter den dabei angebotenen Projekten jenes auswählen, das ihnen am interessantesten erscheint und sich im Bereich ansiedelt, in dem sie den Zivildienst leisten wollen.
Infos: Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Zivildienst, Tel. 0471 412036
Landeszivildienst: Die Bewerbung muss von den interessierten Jugendlichen direkt bei den Organisationen, welche ein Projekt einreichen, abgegeben werden. Die Organisationen und Körperschaften reichen innerhalb der in den entsprechenden Ausschreibungen angegebenen Fristen und mit den dort angeführten Modalitäten die Projekte beim Amt für Kabinettsangelegenheiten ein. Die Dauer des freiwilligen Landeszivildienst ist für eine Zeitspanne von wahlweise 8 oder 12 Monate festgelegt. Bei einer Dauer von 8 Monaten kann der Träger im Einvernehmen mit den Freiwilligen die Verlängerung für weitere 4 Monate beantragen. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für freiwillig Landeszivildienstleistende wird mit Beschluss der Landesregierung festgelegt. Neben den Leistungen für den Sommerfreiwilligendienst umfasst er folgende Leistungen: Kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel und monatliche Spesenrückvergütung zu 450,00 €.
Interessierte Organisationen können ihre Anträge auf Teilnahme an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis Juni 2019 beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einreichen.
Auch der Dachverband für Soziales und Gesundheit nimmt jedes Jahr junge Menschen im öffentlichen Dienst auf - um zu erfahren, welche neue Projekte vorgeschlagen werden, braucht man den Antrag einfach an folgende Adresse info@dsg.bz.it (Tel. 0471 324667) innerhalb August 2019 zu senden.
Staatlicher Zivildienst: Der Dienst dauert in Italien und im Ausland 12 Monate. Körperschaften, die ihren Rechtssitz in der Autonomen Provinz Bozen und in nicht mehr als 4 Regionen tätig sind, müssen in ein entsprechendes Landesverzeichnis eingetragen sein, um den Einsatz von Zivildienstleistenden beantragen zu können. Ist eine Organisation schließlich in dieses Verzeichnis eingetragen, kann diese innerhalb des vom staatlichen Zivildienstamt festgesetzten Termins Projekte einreichen. Die genehmigten Projekte werden in die Ausschreibung für die Auswahl von Freiwilligen eingefügt.
Es sind dann die Jugendlichen selbst, die bei Veröffentlichung der Ausschreibungen zur Auswahl von freiwilligen Zivildienstleistenden, unter den dabei angebotenen Projekten jenes auswählen, das ihnen am interessantesten erscheint und sich im Bereich ansiedelt, in dem sie den Zivildienst leisten wollen.
Infos: Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Zivildienst, Tel. 0471 412036
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