15.11.2019
Landeshaushalt 2020: Gesetzlich geltende Rechte müssen umgesetzt werden
Dachverband - AusschussFür das Gesetz zur Inklusion 7/2015 wurden bereits zwei Durchführungsbestimmungen verabschiedet (für Arbeitsinklusion und Beschäftigung). Für diese ist es dringend erforderlich, die für die Realisierung erforderlichen Mittel bereitzustellen, gegebenenfalls auch das Personal der Dienste zu erweitern, um die durch die Dispositionen und die Überwachung der Situation der Person vorgesehene Netzwerkarbeit zu gewährleisten, da die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie die die gesundheitlichen Bedingungen sich im Laufe der Zeit ändern können.
Dem positiven Geist der Landesgesetze und des Haushaltsplans im Sinn der Nachhaltigkeit muss jedenfalls nun auch das nötige Budget folgen, welches individuelle Unterstützung, professionelle Begleitung und die Schaffung entsprechender Strukturen ermöglicht. Weiter fordert der Dachverband einmal mehr die Bündelung der bestehenden und verschieden geregelten Unterstützungsleistungen zu einer sozialen Grundsicherung. Nur so kann Bürokratie reduziert, gezielt unterstützt und individuell geholfen werden.
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