15.01.2020
Behinderung: Mehrwertsteuer-Reduzierung von 4% nun auch beim Ankauf von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen
Dachverband für Soziales und GesundheitBeim Kauf eines Autos haben Menschen mit Behinderung Anrecht auf einen begünstigten Mehrwertsteuer-Satz von 4 Prozent, anstatt der ansonsten geltenden 22 Prozent. Bislang galt dies allerdings nur beim Kauf von Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der Reduzierung der Mehrwertsteuer nun mittels Steuererlass (Decreto Fiscale 2020) auch auf Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridmotor ausgedehnt.
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