15.01.2020
Behinderung: Mehrwertsteuer-Reduzierung von 4% nun auch beim Ankauf von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die bestehenden Steuerbegünstigungen für Menschen mit Behinderungen beim Ankauf eines Autos wurden nun auch auf Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridmotoren ausgedehnt. Statt 22 müssen nur 4 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Beim Kauf eines Autos haben Menschen mit Behinderung Anrecht auf einen begünstigten Mehrwertsteuer-Satz von 4 Prozent, anstatt der ansonsten geltenden 22 Prozent. Bislang galt dies allerdings nur beim Kauf von Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der Reduzierung der Mehrwertsteuer nun mittels Steuererlass (Decreto Fiscale 2020) auch auf Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridmotor ausgedehnt.
Beim Kauf eines Autos haben Menschen mit Behinderung Anrecht auf einen begünstigten Mehrwertsteuer-Satz von 4 Prozent, anstatt der ansonsten geltenden 22 Prozent. Bislang galt dies allerdings nur beim Kauf von Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der Reduzierung der Mehrwertsteuer nun mittels Steuererlass (Decreto Fiscale 2020) auch auf Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridmotor ausgedehnt.
zurück