28.08.2020
Landesgesetzentwurf als neues "Gerüst" für die Ombudsstellen des Landes
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Neuordnung der Ombudsstellen Volksanwaltschaft, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Gleichstellungsrätin: Ein neues Landesgesetz soll diese vom Landtag eingesetzten Institutionen einheitlich regeln.
Bereits seit 34 Jahren gibt es mit der Südtiroler Volksanwaltschaft eine vom Landtag eingerichtet Stelle, an dies sich die Bürger/innen wenden können, wenn sie sich in Sachen der öffentlichen Verwaltung für benachteiligt halten. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft nimmt sich seit 2009 der spezifisch für diese Altersgruppe wahrgenommenen Probleme an, während die Position der Gleichstellungsrätin in Südtirol seit zehn Jahren gesetzlich vorgehen ist und ihr mit nachfolgenden Bestimmungen zusätzliche Aufgaben zum Schutz gegen Diskriminierung übertragen worden sind.
Mit einem neuen Landesgesetz soll nun eine einheitlichere Regelung für diese vom Landtag eingesetzten Institutionen vorgenommen werden und auch deren Verhältnis zueinander besser geklärt sein. Auch die Vizepräsidentin des Dachverbandes Dorotea Postal war zu einer Anhörung des 1. Gesetzgebungsausschusses eingeladen und hat dort seitens des Dachverbandes Stellung zum Entwurf bezogen. Dabei hat sie unterstrichen, dass für die Bürger/innen ein möglichst einfacher Zugang zu den Ombudsstellen sichergestellt werden solle und eine gemeinsame Anlaufstelle zu den intern organisierten Fachstellen führen solle. Auch sei es wichtig, dass die Verantwortlichen der Ombudsstellen weiterhin – wie es bereits gepflegt wird – eng mit den Betroffenenorganisationen zusammenarbeiten und so in abgestimmter Form für eine Bewältigung von nachweislichen Missständen eintreten können.
Bereits seit 34 Jahren gibt es mit der Südtiroler Volksanwaltschaft eine vom Landtag eingerichtet Stelle, an dies sich die Bürger/innen wenden können, wenn sie sich in Sachen der öffentlichen Verwaltung für benachteiligt halten. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft nimmt sich seit 2009 der spezifisch für diese Altersgruppe wahrgenommenen Probleme an, während die Position der Gleichstellungsrätin in Südtirol seit zehn Jahren gesetzlich vorgehen ist und ihr mit nachfolgenden Bestimmungen zusätzliche Aufgaben zum Schutz gegen Diskriminierung übertragen worden sind.
Mit einem neuen Landesgesetz soll nun eine einheitlichere Regelung für diese vom Landtag eingesetzten Institutionen vorgenommen werden und auch deren Verhältnis zueinander besser geklärt sein. Auch die Vizepräsidentin des Dachverbandes Dorotea Postal war zu einer Anhörung des 1. Gesetzgebungsausschusses eingeladen und hat dort seitens des Dachverbandes Stellung zum Entwurf bezogen. Dabei hat sie unterstrichen, dass für die Bürger/innen ein möglichst einfacher Zugang zu den Ombudsstellen sichergestellt werden solle und eine gemeinsame Anlaufstelle zu den intern organisierten Fachstellen führen solle. Auch sei es wichtig, dass die Verantwortlichen der Ombudsstellen weiterhin – wie es bereits gepflegt wird – eng mit den Betroffenenorganisationen zusammenarbeiten und so in abgestimmter Form für eine Bewältigung von nachweislichen Missständen eintreten können.
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