14.05.2024
Soziales: Lohnerhöhungen, Ausschreibungen, Ehrenamt
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Am 10. Mai fand im Landhaus Bozen ein Treffen der Vertreter/innen von Südtirol Sozial mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, den Landesrätinnen Rosmarie Pamer und Magdalene Amhof sowie Landesrat Hubert Messner statt.
Besprochen wurden wichtige Anliegen der Südtiroler Sozialverbände, etwa die Angleichung der Löhne im Dritten Sektor, die Problematik der Ausschreibung von sozialen Diensten, sowie das geplante Landesgesetz zum Ehrenamt.
Bereits im Herbst 2023 hatte Südtirol Sozial auf eine Sonderzahlung gedrängt, damit der rückwirkende Inflationsausgleich auch für die Mitarbeiter/innen im Privatbereich vorgesehen werden könnte. Das ist nicht passiert und hat zu Unmut bei den Mitarbeiter/innen geführt, weil sich diese unfair behandelt fühlen. Über diese Frage hinaus ist es noch wichtiger Wege zu finden, um diese Anpassung für das laufende und für die Folgejahre, zu schaffen.
Die Landesregierung will nun konkrete Schritte zur Angleichung der Löhne im Dritten Sektor setzen. “Wir haben dies bereits in der jüngsten Sitzung der Landesregierung besprochen und wollen nun Sektoren und Tätigkeiten benennen, Finanzierungsformen finden und einen Einbeziehungsprozess der betroffenen Trägerkörperschaften starten, um die Angleichung der Löhne umzusetzen", sagte Landesrätin Pamer. Der Landeshauptmann erklärt die Bereitschaft für das laufende Jahr und für die Folgejahre ein Budget vorzusehen, was wohl nicht allen Erwartungen gerecht werden kann, aber wenigstens in einer vorläufigen, damit schnell umsetzbaren Anwendungsform noch 2024 ausgeschüttet werden kann. Parallel dazu sollen die Arbeiten für eine langfristige Organisation und Definition dieser Herausforderung gemacht werden.
Ein weiterer Gesprächspunkt betraf die Rolle der gemeinnützigen Organisationen. Sie sehen sich als Ausdruck bürgerlichen Engagements und setzen auf eine Subsidiarität, die auf das Potential der personennahen Initiativen baut und damit die eine Aufgabenteilung vorzeichnet. Damit dies über die Vorgaben im staatlichen Gesetz und Kodex zum Dritten Sektors auch für Südtirol noch deutlicher geregelt wird, wird vorgeschlagen, dass das geplante Gesetz zum Ehrenamt umfassender auch für verbindliche Rahmenbedingungen zur Arbeit der gemeinnützigen Organisationen artikuliert wird, oder dass dies in einem eigenen Gesetz verankert wird, wo Südtirol die Zuständigkeiten hat. So sollten etwa Rahmenvorgaben für das Beitragswesen festgelegt werden, für die Vergabe, für die Berechnung der Finanzierungen von Leistungen des Dritten Sektors aber auch für die Fristen von Vergabeverfahren, Beitragsansuchen, -beantwortung, -vorschusszahlungen und Saldoauszahlung.
Vor allem soll der gesellschaftliche Stellenwert gemeinnütziger Arbeit in Südtirol unterstrichen werden und somit auch als Grundlage für den Anspruch bestimmter Absicherungen dienen.
Im Gespräch mit dem Landeshauptmann und den Landesrät/innen wird dieser Vorschlag positiv aufgenommen, wobei zu prüfen ist, über welche Gesetzgebungsschiene solche Regelungen festgeschrieben werden können – und was in die Regulierungszuständigkeit des Landes fällt.
Im Hinblick auf die Ausschreibungen, die der Identität der Organisationen des Dritten Sektors nicht gerecht werden, weil sie an gewinnorientierte Unternehmen orientiert sind, wird festgehalten, dass für jene Leistungen, die an fragile Personengruppen gerichtet sind, andere Vergabemechanismus vorgeschrieben werden – und hierzu die Instrumente Co-programmazione und Co-progettazione anzuwenden sind. Damit dies gelingt, braucht es gemeinsame Bildungsprozesse. Einen solchen plant derzeit die Abteilung Europa als ESF-Projekt mit dem Dachverband und La Strada-der Weg. Die Generaldirektion koordiniert einen breiten Arbeitstisch verschiedener Abteilungen und Vertretungen des Dritten Sektors – der von Dachverband, Raiffeisenverband, CoopBund und La Strada angeregt worden ist – und sammelt derzeit Rückmeldungen der Abteilungen. Es braucht Rechtssicherheit für die Vergabebehörden – und Erfahrungswerte von Pilotprojekten in Südtirol und in anderen Regionen. Zum Thema Beauftragung/Finanzierung von Diensten über Träger des Dritten Sektors wird weiters kritisch angemerkt, dass immer wieder Kalkulationen gemacht werden, welche davon ausgehen, dass die gemeinnützigen Organisationen selbst einen Teil der Kosten begleichen müssen – oder dass etwa Personalkosten sehr viel niedriger als die Realkosten in Südtirol angesetzt werden.
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