01.09.2024
Neuer Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernannt
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Unter dem Vorsitz der Gleichstellungsrätin Hofer setzt sich der Ausschuss aus 7 Mitgliedern, 5 Selbstvertreter:innen und 2 Stellvertreter:innen zusammen: Sie werden über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der laufenden Legislaturperiode wachen und diese fördern. Die erste Sitzung findet im September statt.
Der neue Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist bereit, sich auch in der laufenden Legislaturperiode für die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Er wurde mit einem entsprechenden Beschluss des Präsidiums des Südtiroler Landtages ernannt und setzt sich aus 14 Personen zusammen, davon: 7 Mitglieder, 5 unterstützende Selbstvertreter:innen und 2 Stellvertreter:innen. Die Mitglieder sind Giacomo Frapporti, Michela Zippo, Heidi Ulm, Robert Mumelter, Elisabeth Covi, Renate Maria Heissl und die Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer, die auch den Vorsitz innehat. Die unterstützenden Selbstvertreter:innen sind Sara Valentini, Greta Bortolotti, Sergio Piccinelli, Michael Markart und Ingrid Pfeifer. Als Stellvertreter:innen wurden schließlich Vanessa Macchia und Christian Romano, Mitarbeiter des Amtes der Gleichstellungsrätin ernannt. Es handelt sich um Menschen verschiedener Altersgruppen zwischen 20 und über 70 Jahren, die aus allen Landesteilen. Im Monitoringausschuss sind folgende Behinderungsformen vertreten: Sinnesbeeinträchtigung Sehen, Sinnesbeeinträchtigung Hören, körperliche Behinderung, Lernschwierigkeiten und psychische Erkrankung. Die Fachpersonen und Stellvertreter:innen stammen dagegen aus den Fachbereichen Wissenschaftliche Forschung Bereich Behinderung und Inklusion und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
„Die erste interne Sitzung wird im September stattfinden. Wir werden die Ziele und Vorhaben für die Amtszeit des neuen Monitoringausschusses besprechen und das Programm der jährlichen öffentlichen Sitzung/Tagung vorstellen, die bereits für den 19. November in Bozen geplant ist,“ so die Vorsitzende des Monitoringausschusses Brigitte Hofer.
Der Monitoringausschuss, der in Südtirol mit Landesgesetz 7/2015 "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen" eingerichtet wurde und durch den Artikel 32 des Landesgesetzes n.11 vom 9.Oktober 2020 geregelt ist, hat die Aufgabe über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wachen und verfasst dazu einen Jahresbericht für den Südtiroler Landtag. Darüber hinaus gibt er Gutachten und Empfehlungen ab, schlägt Studien und Forschungen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vor und informiert die Bevölkerung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der neue Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist bereit, sich auch in der laufenden Legislaturperiode für die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Er wurde mit einem entsprechenden Beschluss des Präsidiums des Südtiroler Landtages ernannt und setzt sich aus 14 Personen zusammen, davon: 7 Mitglieder, 5 unterstützende Selbstvertreter:innen und 2 Stellvertreter:innen. Die Mitglieder sind Giacomo Frapporti, Michela Zippo, Heidi Ulm, Robert Mumelter, Elisabeth Covi, Renate Maria Heissl und die Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer, die auch den Vorsitz innehat. Die unterstützenden Selbstvertreter:innen sind Sara Valentini, Greta Bortolotti, Sergio Piccinelli, Michael Markart und Ingrid Pfeifer. Als Stellvertreter:innen wurden schließlich Vanessa Macchia und Christian Romano, Mitarbeiter des Amtes der Gleichstellungsrätin ernannt. Es handelt sich um Menschen verschiedener Altersgruppen zwischen 20 und über 70 Jahren, die aus allen Landesteilen. Im Monitoringausschuss sind folgende Behinderungsformen vertreten: Sinnesbeeinträchtigung Sehen, Sinnesbeeinträchtigung Hören, körperliche Behinderung, Lernschwierigkeiten und psychische Erkrankung. Die Fachpersonen und Stellvertreter:innen stammen dagegen aus den Fachbereichen Wissenschaftliche Forschung Bereich Behinderung und Inklusion und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
„Die erste interne Sitzung wird im September stattfinden. Wir werden die Ziele und Vorhaben für die Amtszeit des neuen Monitoringausschusses besprechen und das Programm der jährlichen öffentlichen Sitzung/Tagung vorstellen, die bereits für den 19. November in Bozen geplant ist,“ so die Vorsitzende des Monitoringausschusses Brigitte Hofer.
Der Monitoringausschuss, der in Südtirol mit Landesgesetz 7/2015 "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen" eingerichtet wurde und durch den Artikel 32 des Landesgesetzes n.11 vom 9.Oktober 2020 geregelt ist, hat die Aufgabe über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wachen und verfasst dazu einen Jahresbericht für den Südtiroler Landtag. Darüber hinaus gibt er Gutachten und Empfehlungen ab, schlägt Studien und Forschungen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vor und informiert die Bevölkerung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
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