05.09.2024
Berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderungen im gemeinnützigen Sektor
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Aus dem DZE Newsletter:
Die Verordnung vom 27. Juni 2024, die im Amtsblatt Nr. 197 vom 23. August 2024 veröffentlicht wurde, legt die Modalitäten für die Zulassung, Bemessung und Auszahlung von Zuschüssen für die dauerhafte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung unter 35 Jahren fest.
Wer kann sich bewerben?
- Im Staatlichen Einheitsregister eingetragene Einrichtungen des Dritten Sektors (Register Runts).
- Ehrenamtliche Organisationen, die sich im Übertragungsprozess ins Staatliche Register „Runts“ befinden.
- Vereine für die Förderung des Gemeinwesens, die sich im Übertragungsprozess ins Staatliche Register "Runts“ befinden.
Die Voraussetzung beinhaltet, dass es sich um Folgendes handelt: unbefristet behinderte Arbeitnehmer zwischen 18 und 35 Jahren, die im Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 und dem 30. September 2024 eingestellt wurden.
Konkrete Vorteile
- Ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro für jede eingestellte Person.
- Ein zusätzlicher monatlicher Beitrag von 1.000 Euro für jeden Monat der Beschäftigung bis zum 30. September 2024.
Frist: Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 online über das INPS-Portal eingereicht werden. Es ist wichtig,
alle erforderlichen Unterlagen bis zum Ablauf der Frist einzureichen, um den Anreiz zu nutzen.
Warum mitmachen? Diese Initiative unterstützt nicht nur die soziale und berufliche Eingliederung junger
Menschen mit Behinderungen, sondern bietet auch eine bedeutende wirtschaftliche Unterstützung für Organisationen des Dritten Sektors, die dazu beitragen, ein integrativeres und nachhaltigeres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der INPS-Website
Die Verordnung vom 27. Juni 2024, die im Amtsblatt Nr. 197 vom 23. August 2024 veröffentlicht wurde, legt die Modalitäten für die Zulassung, Bemessung und Auszahlung von Zuschüssen für die dauerhafte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung unter 35 Jahren fest.
Wer kann sich bewerben?
- Im Staatlichen Einheitsregister eingetragene Einrichtungen des Dritten Sektors (Register Runts).
- Ehrenamtliche Organisationen, die sich im Übertragungsprozess ins Staatliche Register „Runts“ befinden.
- Vereine für die Förderung des Gemeinwesens, die sich im Übertragungsprozess ins Staatliche Register "Runts“ befinden.
Die Voraussetzung beinhaltet, dass es sich um Folgendes handelt: unbefristet behinderte Arbeitnehmer zwischen 18 und 35 Jahren, die im Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 und dem 30. September 2024 eingestellt wurden.
Konkrete Vorteile
- Ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro für jede eingestellte Person.
- Ein zusätzlicher monatlicher Beitrag von 1.000 Euro für jeden Monat der Beschäftigung bis zum 30. September 2024.
Frist: Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 online über das INPS-Portal eingereicht werden. Es ist wichtig,
alle erforderlichen Unterlagen bis zum Ablauf der Frist einzureichen, um den Anreiz zu nutzen.
Warum mitmachen? Diese Initiative unterstützt nicht nur die soziale und berufliche Eingliederung junger
Menschen mit Behinderungen, sondern bietet auch eine bedeutende wirtschaftliche Unterstützung für Organisationen des Dritten Sektors, die dazu beitragen, ein integrativeres und nachhaltigeres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der INPS-Website
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