22.07.2018
Südtiroler Ticket-Befreiungscodes an Restitalien angepasst
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 682 vom 10.07.2018 sind die verschiedenen Codes zur Ticketbefreiung jenen auf nationaler Ebene angepasst worden. Zuvor galten in Südtirol eigene Codes, wodurch es für viele Zivilinvaliden auf interregionaler Ebene zu Unannehmlichkeiten kam: Befreite der Code in Südtirol die Person vor fachärztlich ambulanten Leistungsspesen, wurde derselbe Code im restlichen Italien nicht anerkannt. Betroffene Personen werden von der Sanität mittels eines Schreibens über ihren neuen Code informiert. Der alte Befreiungskodex ist bis zum 31.08.2019 gültig.
zurück