15.10.2017
Landesmobilitätsplan: Gutachten des Dachverbandes
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die Landesregierung wird noch heuer den Landesmobilitätsplan verabschieden. Der Dachverband für Soziales und Gesundheit hat zum vorliegenden Entwurf eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben.
In seiner Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Landesmobilitätsplans befürwortet der Dachverband die grundsätzlichen Vorsätze zur „Barrierefreiheit im Südtiroltakt“, ebenso die Notwendigkeit einer eigenen Konzeption und Planung für die Umsetzung der Maßnahmen für Menschen mit Behinderung. Bei der Umsetzung soll auf jeden Fall eine Betroffenenvertretung mit eingebunden werden.
Der Landesmobilitätsplan bestimmt als strategisches Dokument auf seinen rund 350 Seiten, wie der öffentliche Verkehr in den nächsten zehn Jahren in Südtirol organisiert wird. Festgelegt sind dort auch die Qualitätskriterien für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Vorschläge zum Abbau von architektonischen Barrieren.
Weil im Mobilitätsplan ausschließlich von Menschen mit einer motorischen oder sensorischen Behinderung die Rede ist, hat der Dachverband dazu aufgefordert, dort auch den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung (z.B. auch bei älteren Menschen mit Demenz) Rechnung zu tragen. Es dürfe zu keiner Diskriminierung dieser Personengruppen kommen, deshalb sind leicht verständliche Hinweise, einfache Bedienbarkeit von Automaten und gute Orientierungsmittel von Nöten. Bei den Busdiensten soll bei den digitalen Anzeigetafeln an den Haltestellen mittels Hinweiszeichen erkenntlich gemacht werden, o der nächste Bus mit einer Rampe ausgestattet ist.
Da das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel bei weitem nicht die Zugänglichkeit, das Platzangebot und die allenfalls notwendige Unterstützung für den Zustieg nicht im gleichen Maße wie für andere Benutzergruppen gewährleistet, ist die Einrichtung eines spezifischen Dienstes (Individuelle Transporte) gerichtet an Menschen mit eingeschränkter Mobilität unabdingbar. Daneben solle auch über die Mobilität mittels Taxi nachgedacht werden. Derzeit gibt es einzig in Bozen ein Taxi, das mit einer Rampe ausgestattet ist.
Die Landesregierung bewertet nun die eingegangenen Einwände und Vorschläge und genehmigt innerhalb Jahresende den endgültigen Plan.
In seiner Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Landesmobilitätsplans befürwortet der Dachverband die grundsätzlichen Vorsätze zur „Barrierefreiheit im Südtiroltakt“, ebenso die Notwendigkeit einer eigenen Konzeption und Planung für die Umsetzung der Maßnahmen für Menschen mit Behinderung. Bei der Umsetzung soll auf jeden Fall eine Betroffenenvertretung mit eingebunden werden.
Der Landesmobilitätsplan bestimmt als strategisches Dokument auf seinen rund 350 Seiten, wie der öffentliche Verkehr in den nächsten zehn Jahren in Südtirol organisiert wird. Festgelegt sind dort auch die Qualitätskriterien für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Vorschläge zum Abbau von architektonischen Barrieren.
Weil im Mobilitätsplan ausschließlich von Menschen mit einer motorischen oder sensorischen Behinderung die Rede ist, hat der Dachverband dazu aufgefordert, dort auch den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung (z.B. auch bei älteren Menschen mit Demenz) Rechnung zu tragen. Es dürfe zu keiner Diskriminierung dieser Personengruppen kommen, deshalb sind leicht verständliche Hinweise, einfache Bedienbarkeit von Automaten und gute Orientierungsmittel von Nöten. Bei den Busdiensten soll bei den digitalen Anzeigetafeln an den Haltestellen mittels Hinweiszeichen erkenntlich gemacht werden, o der nächste Bus mit einer Rampe ausgestattet ist.
Da das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel bei weitem nicht die Zugänglichkeit, das Platzangebot und die allenfalls notwendige Unterstützung für den Zustieg nicht im gleichen Maße wie für andere Benutzergruppen gewährleistet, ist die Einrichtung eines spezifischen Dienstes (Individuelle Transporte) gerichtet an Menschen mit eingeschränkter Mobilität unabdingbar. Daneben solle auch über die Mobilität mittels Taxi nachgedacht werden. Derzeit gibt es einzig in Bozen ein Taxi, das mit einer Rampe ausgestattet ist.
Die Landesregierung bewertet nun die eingegangenen Einwände und Vorschläge und genehmigt innerhalb Jahresende den endgültigen Plan.
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