23.03.2016
Freiwilliger Landeszivildienst für Jugendliche zwischen 18 bis 28 Jahren
Andere InstitutionFreiwilligenarbeit
Der Freiwillige Landeszivildienst soll Jugendlichen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren die Gelegenheit bieten, das soziale Bewusstsein zu stärken und Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln, die eine Orientierung für den persönlichen und beruflichen Lebensweg sind und ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl in unserer Gesellschaft festigen.
Die Dauer des freiwilligen Landeszivildienstes ist auf 8 bzw. 12 Monate festgelegt. Angeboten werden u.a. Versicherung, ambulante Fachleistungen des Landesgesundheitsdienstes, welche mit der Ausübung des entsprechenden freiwilligen Dienstes zusammenhängen, monatliche Spesenrückvergütung, kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel, ermäßigter Eintritt zu den Landesmuseen, Anerkennung als Schulpraktikum. Der Dienstantritt erfolgt nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem/der Freiwilligen und dem Träger. Die nächste Ausschreibung für die Einreichung von Projekten wird im Frühjahr 2016 erfolgen.
Schritt 2: den Einreichtermin für interessierte Jugendliche setzt jede Organisation individuell selbst fest.
Zu Lasten des Vereins fallen:
Infos: Amt für Kabinettsangelegenheiten, Dr. Veronika Laghi, Tel. 0471 412131, http://www.provinz.bz.it/freiwillige-dienste/freiwilliger-ferieneinsatz/freiwilliger-ferieneinsatz.asp
Die Dauer des freiwilligen Landeszivildienstes ist auf 8 bzw. 12 Monate festgelegt. Angeboten werden u.a. Versicherung, ambulante Fachleistungen des Landesgesundheitsdienstes, welche mit der Ausübung des entsprechenden freiwilligen Dienstes zusammenhängen, monatliche Spesenrückvergütung, kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel, ermäßigter Eintritt zu den Landesmuseen, Anerkennung als Schulpraktikum. Der Dienstantritt erfolgt nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem/der Freiwilligen und dem Träger. Die nächste Ausschreibung für die Einreichung von Projekten wird im Frühjahr 2016 erfolgen.
Was ist zu tun?
Schritt 1: Antrag der interessierten Organisationen auf Eintragung in das Landesverzeichnis innerhalb 31. März eines jeden Jahres beim Amt für Kabinettsangelegenheiten samt ProjektbeschreibungSchritt 2: den Einreichtermin für interessierte Jugendliche setzt jede Organisation individuell selbst fest.
Zu Lasten des Vereins fallen:
- Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungspolice ist innerhalb von 10 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit dem Amt für Kabinettsangelegenheiten vorzulegen und bildet die Voraussetzung für die Auszahlung der Spesenrückvergütung;
- Spesenrückvergütung wird vorgestreckt. Das Land erstattet monatlich die von den Trägern vorgestreckten Beträge auf der Grundlage einer Erklärung, dass die/der Freiwillige die Leistung tatsächlich erbracht hat;
- Fachspezifische Begleitung und Ausbildung.
Infos: Amt für Kabinettsangelegenheiten, Dr. Veronika Laghi, Tel. 0471 412131, http://www.provinz.bz.it/freiwillige-dienste/freiwilliger-ferieneinsatz/freiwilliger-ferieneinsatz.asp
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