08.01.2016
Meran/Obere Freiheitsstraße: Ab 1. Februar freie Zufahrt für Behinderte
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Viele Personen bemängelten, dass die obere Freiheitsstraße in Meran seit 2013 nicht mehr von Menschen mit Behinderung mit dem Fahrzeug angefahren werden darf. Ab 1. Februar 2016 wird nun die Zufahrt vom Theaterplatz aus bis zum Mühlgraben und von der Postbrücke bis zur Weithaler-Tiefgarage erlaubt sein. Es sollen auch neue Behindertenparkplätze entstehen.
Die Fußgängerzone im oberen Abschnitt der Meraner Freiheitsstraße bleibt zwar erhalten, aber ab 1. Februar 2016 wird jedoch eine neue Verkehrsregelung gelten: Menschen mit Beeinträchtigungen und Taxis wird die Zufahrt vom Theaterplatz aus bis zum Mühlgraben und von der Postbrücke bis zur Weithaler-Tiefgarage erlaubt sein. Am Mühlgraben sollen auch zwei weitere Behindertenparkplätze errichtet werden. Zudem wird die Stadtpolizei an den Einfahrten zur Fußgängerzone (an der Kreuzung Freiheitsstraße/Theaterplatz, an der Postbrücke aber auch am Passeirer Tor) Kontrollkameras anbringen.Hintergrund:
Die obere Freiheitsstraße ist seit November 2013 eine Fußgängerzone. In der Folge wurde die Straße auch für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung gesperrt, bzw. von der Gemeindepolizei wurden Strafmandate ausgestellt. Dagegen hatte sich ein Bürger erfolgreich gewehrt. Der Regierungskommissär für die Provinz Bozen hat aufgrund der Klage eines Bürgers das Recht der Personen mit Behinderung, ohne zusätzliche Genehmigung in die Zone einzufahren, in einem Rekurs vom 28.09.2015 bestätigt.
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