06.08.2015
Wohngeld: Zusätzliche Mittel im Sinne des neuen Landesgesetzes Nr. 7/15 für benachteiligte Menschen nutzen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Heuer im Frühjahr hat die Landesregierung eine zusätzliche Aufstockung der Mittel für das Wohngeld in der Höhe von 2,5 Mio. Euro beschlossen. Wem genau nun dieses Geld zu Gute kommen soll, darüber sind sich die Sozialpartner bisher allerdings uneins. Auch der Dachverband ist von Landesrätin Martha Stocker um eine Stellungnahme gebeten worden. Der Ausschuss des Dachverbandes hat sich nun mit der umfassenden Materie befasst, nachdem zuvor auch Überlegungen und Ansichten von Gewerkschaftsvertretern angehört worden sind. Der Ausschuss ist der Meinung, dass die zusätzlich vorhandenen Mittel vorrangig dafür eingesetzt werden, um Menschen im Sinn des neuen Landesgesetzes Nr. 7/15 Abschnitt "Wohnen" darin zu unterstützen, auch neue auf mehr Selbstbestimmung bauende Lebensformen nutzen zu können. Oft sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben, umso mehr, als in vielen Fällen die Kosten bedingt durch den Mehrbedarf auch höher ausfallen. Diese Empfehlung wurde an Landesrätin Stocker weitergeleitet.
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