31.08.2015
Inklusion: Landesgesetz mit Vorbildcharakter
Dachverband für Soziales und GesundheitZiemlich beste Freunde: Das neue Gesetz zur „Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ hat für den Dachverband für Soziales und Gesundheit eine große Bedeutung.
Der Dachverband und die Landesgesetze für Menschen mit Behinderung sind eng verknüpft. Es gibt eine lang zurückreichende gemeinsame Geschichte, denn der Dachverband der Sozialverbände – wie er damals hieß – ist in den 1980er/1990er Jahren eigentlich erst durch die Vorarbeiten zum „alten“ Gesetz Nr. 20 entstanden. Ganz einfach weil ein Zusammenwirken der Behindertenorganisationen notwendig war. Heute ist der Dachverband breiter aufgestellt und es gilt nun, die gleiche exemplarische Arbeit wie im Behindertenbereich auch in anderen Bereichen wie etwa der Gesundheit zu machen.Das neue Landesgesetz zur Inklusion steht beispielhaft dafür, wie so etwas geschehen soll: Es gab eine breite Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und es trägt die Handschrift der Betroffenen, sowie ihrer Vertretungsorganisationen. Der Dachverband hat dabei eine koordinierende und vermittelnde Rolle gespielt. Danke, all den vielen Freiwilligen der Betroffenenorganisationen, die in den Vorbereitungsarbeiten und Besprechungen zahllose Stunden Zeit und viel, viel Arbeit investiert haben!
Durch dieses neue Gesetz findet man in der Südtiroler Behindertenpolitik wieder zur beispielhaften Rolle zurück, wofür das Land schon vor 30 Jahren stand. Es trägt den vielen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, die seit 1983 stattgefunden haben und geht vor allem auch auf die UN-Konvention von 2006 ein, in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen neu definiert werden. Zu den Grundsätzen zählen Selbstbestimmung, Partizipation, Inklusion, Chancengleichheit, Barrierefreiheit, sprich „Zugänglichkeit für alle“ und Gleichberechtigung.
Die Herausforderung wird nun sein, Schritt für Schritt zu einer guten Umsetzung des Gesetzes zu kommen. Deshalb ist die anstehende Formulierung der Durchführungsbestimmungen so bedeutsam Hier kommt außerdem der vom Gesetz vorgesehene Monitoring-Ausschuss ins Spiel, der als Beobachtungsstelle und Kontrollorgan die Umsetzung überwachen soll.
Es ist nun wichtig, die Problemfelder anzugehen, die wir alle kennen und die analog in anderen Ländern überall die gleichen sind (etwa in Deutschland, Österreich, Belgien, England).
Probleme, die von Monitoring-Ausschüssen in verschiedenen Ländern festgestellt wurden:
- Hohe Arbeitslosigkeit der Menschen mit Behinderungen
- Barrierefreiheit in Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmittel oft nicht gegeben
- Zu wenige alternative Wohnformen
- Schwierigkeiten der Inklusion im Bildungsbereich
- Wichtige Dokumente sind selten in leichter Sprache zu finden
Wichtig ist es nun, besonders auf diese Punkte fokussiert zu sein, weil sie am meisten Schwierigkeiten machen.
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