08.01.2015
Arbeitende Invaliden: IRPEF Bonus von 80 € gilt nicht als Einkommen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Mit Gesetzesdekret Nr. 66/2014 wurde erstmals im Jahr 2014 ab dem Monat Mai ein Steuerbonus von 80,00 Euro festgelegt. In den Genuss dieses Bonus kommen alle Personen, die ein Jahreseinkommen über 8.000 und unter 26.000 Euro haben.
Da es sich um eine Steuererleichterung handelt und im neuen „Mod. CU 2015“ (ex CUD-Modell) nicht unter den einkommensteuerlichen Angaben angeführt wird, sondern separat unter den Anmerkungen „Credito Bonus IRPEF“, ist dieser Betrag nicht als Einkommen zu rechnen.
Arbeitende Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose brauchen auch weiterhin nur das Bruttoeinkommen auf der Verantwortlichkeitserklärung der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) anzugeben.
Wenn die jährliche Einkommensgrenze von arbeitenden Teilinvaliden Euro 9.591,14 und von Vollinvaliden Euro 16.449,85 nicht überschreiten, dann wird auch weiterhin die monatliche Rente von Euro 434,16 ausbezahlt.
Dieser Bonus wurde im Stabilitätsgesetz auch für das Jahr 2015 genehmigt.
Da es sich um eine Steuererleichterung handelt und im neuen „Mod. CU 2015“ (ex CUD-Modell) nicht unter den einkommensteuerlichen Angaben angeführt wird, sondern separat unter den Anmerkungen „Credito Bonus IRPEF“, ist dieser Betrag nicht als Einkommen zu rechnen.
Arbeitende Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose brauchen auch weiterhin nur das Bruttoeinkommen auf der Verantwortlichkeitserklärung der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) anzugeben.
Wenn die jährliche Einkommensgrenze von arbeitenden Teilinvaliden Euro 9.591,14 und von Vollinvaliden Euro 16.449,85 nicht überschreiten, dann wird auch weiterhin die monatliche Rente von Euro 434,16 ausbezahlt.
Dieser Bonus wurde im Stabilitätsgesetz auch für das Jahr 2015 genehmigt.
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