12.12.2024
Warten auf Erleichterungen in der Mobilität: Bislang nur wenige Gemeinden im CUDE-Register eingetragen
Dachverband für Soziales und GesundheitMobilität ist für Menschen mit Behinderungen die Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Deshalb ist für sie der Invalidenausweis fürs Auto, der blaue europäische Behindertenparkschein, eine große Erleichterung im Alltag. Dieser Ausweis berechtigt im Bedarfsfall auf den gelb markierten Invalidenparkplätzen zu parken und auch Straßen in verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) zu befahren.
Doch gerade das Befahren der verkehrsbeschränkten Zonen wurde in den letzten Jahren durch technische Hilfsmittel revolutioniert. Die Überwachung erfolgt zunehmend durch Verkehrskameras und automatische Erkennung der Kennzeichen. In der Praxis genügt es also nicht mehr, den Behindertenparkschein im Fahrzeug mitzuführen, sondern in jeder Gemeinde muss vorab das Kennzeichen des zufahrtsberechtigten Fahrzeugs der zuständigen Ortspolizei mitgeteilt werden. Ansonsten erkennt das System die Berechtigung nicht. In der Folge kommen automatisch Strafzettel nach Hause.
Weil viele Städte und Gemeinden in Italien inzwischen solche Systeme in Verwendung haben, wurde in Italien das Öffentliches Register CUDE (Contrassegno Unificato Disabili Europeo) eingeführt, eine nationale Online-Datenbank, die Informationen über die Europäischen Behindertenparkscheine enthält. Die Datenbank wurde durch ein Ministerialdekret vom 5. Juli 2021 eingeführt. Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, ihre Fahrzeuge in Zonen mit eingeschränktem Verkehr (ZTL) in ganz Italien und Europa zu nutzen, ohne Sanktionen zu befürchten. Die sinnvolle Absicht dahinter ist, die Mobilität mit Hilfe dieser Plattform zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Informationen der CUDE-Kennzeichen zentral verwaltet und schnell zugänglich sind. Dies erleichtert Gemeinden und lokalen Polizeikräften die Verwaltung und Kontrolle.
Soweit die Absicht und Theorie. Das Register gibt es nun seit zweieinhalb Jahren. Allerdings besteht keine Verpflichtung dazu, mitzumachen. Da der Beitritt zur Plattform sowohl für die Gemeinden als auch für die Bürgerinnen und Bürger völlig freiwillig ist, muss dies in erster Linie von der Gemeinde erfolgen, und erst dann kann der Benutzer mit der Genehmigung, der in der Gemeinde wohnt, die dem Cude-Register beigetreten ist, auf die Plattform zugreifen und sich frei in eine andere Gemeinde bewegen, die ebenfalls an der Plattform teilnimmt, ohne den Eintritt in verkehrsberuhigte Bereiche oder Straßen mitteilen zu müssen.
Leider haben sich bis dato italienweit lediglich eine überschaubare Anzahl an Gemeinden in das Register eingetragen.
Aktuell sind es nur rund 550 von den insgesamt 7.904 Gemeinden in Italien (Piattaforma CUDE – Google My Maps), darunter immerhin etwa Trient, Verona, Mailand, Pisa und Palermo. Auch die Südtiroler Gemeinden Bozen, Brixen, Bruneck, Karneid und Sarnthein sind schon dabei. Als einzige wichtige Südtiroler Großgemeinde fehlt eigentlich nur noch Meran.
Inklusion darf nicht durch zusätzliche bürokratische Hürden erschwert werden. Mobilitätseingeschränkte Menschen finden ohnehin überall genügend architektonische Hindernisse und müssen zahlreiche Schwierigkeiten meistern, um sich im urbanen Raum zu bewegen. Grundsätzlich wäre es also sehr wünschenswert, wenn möglichst alle Gemeinden dem Register beitreten, sofern sie elektronische Erkennungssysteme und Verkehrskameras in Verwendung haben.
zurück