20.06.2016
Monitoringausschuss überwacht Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Im Gesetz für Menschen mit Behinderung, das der Landtag 2015 verabschiedet hat, ist auch ein Monitoringausschuss vorgesehen, der die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung überwacht. Der Ausschuss, der demnächst seine Arbeit aufnehmen soll, wurde am Freitag, 17.06.2016 bei einer Tagung im vollbesetzten Plenarsaal des Landtags vorgestellt.
Präsidialsekretärin Maria Hochgruber Kuenzer, die auch die Grüße von Präsident Roberto Bizzo übermittelte, bezeichnete den Ausschuss als wichtigen praktischen Bezug zur theoretischen Arbeit des Landtags, dem der Ausschuss jährlich Bericht erstattet: “Dieser ist wichtig, damit uns Abgeordneten bewusst ist, wie die Situation aussieht und was noch zu tun ist. Der Landtag soll ja die ganze Gesellschaft vertreten, daher ist es für uns besonders wichtig, dass Betroffene uns sagen, was ihre Bedürfnisse sind.”
Sozial- und Gesundheitslandesrätin Martha Stocker berichtete von einer begeisterten Mitarbeit von vielen Betroffenen bei der Ausarbeitung des Gesetzes, das im Landtag eine breite Zustimmung gefunden habe. Der Ausschuss bringe nun, von Seiten der Betroffenen, also der eigentlichen Experten, weitere Inputs für die Politik und für die notwendigen Maßnahmen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sehe im Wesentlichen vor, dass Menschen mit Behinderung dieselben Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung, stellte Ute Gebert vom Amt für Menschen mit Behinderung fest. Italien habe die Konvention unterzeichnet, und daher müsse auch Südtirol sie einhalten. Sie fasst die Aufgaben des Monitoringausschusses zusammen: er überwacht, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Südtirol eingehalten wird, er schreibt einen Jahresbericht für den Landtag, in dem steht, wie gut die UN-Konvention in Südtirol umgesetzt ist, er gibt Tipps und Vorschläge, wie man die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol verbessern kann, er organisiert Veranstaltungen zum Thema, er schlägt Studien und Forschungen vor. Der Ausschuss macht keine Einzelfallarbeit. Er besteht aus sieben Personen: fünf Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, ein Experte aus den Bereichen Behinderungen und Inklusion, ein Experte für Chancengleichheit. Der Ausschuss arbeitet unabhängig und ehrenamtlich, ein Spesenersatz ist aber vorgesehen.
Gleichstellungsrätin Michela Morandini, die den Ausschuss koordiniert und die Tagung organisiert hat, freute sich über die Anwesenheit des Tiroler Monitoringausschusses, von dem man vieles abgekupfert habe.
Der Tiroler Monitoringausschuss besteht seit zwei Jahren und hat 16 Mitglieder, die bis auf den Präsidenten ehrenamtlich arbeiten, berichtete die stellvertretende Vorsitzende Anna Strobl. Der Ausschuss, der im Haus der Anwaltschaften des Landes untergebracht sei, treffe sich in der Regel alle zwei Monate in öffentlicher oder interner Sitzung. Die wichtigsten Themen, mit denen er sich dabei beschäftigt hat: Bildung und Sonderschule, die Umsetzung der UN-Konvention und das neue Behindertenhilfegesetz, an dem man intensiv mitarbeite. Die Ausschussmitglieder Paul Steixner und Otto Westreicher erläuterten den Ablauf dieser Sitzung, bei denen man stets darauf achte, dass die Kommunikation in behindertengerechter Form verlaufe.
Wolfgang Obwexer ging als Vertreter des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit noch einmal auf die UN-Konvention ein, an deren Erstellung Menschen mit Behinderung wesentlich mitgearbeitet hätten: Deshalb sei sie so gut geworden und auch von so vielen Staaten unterzeichnet worden. Es gehe in der Konvention nicht um Sonderrechte, sondern darum, dass Menschen mit Behinderung dieselben Rechte hätten wie alle anderen. Inklusion betreffe alle Lebensfelder und alle Politikbereiche, und jeder Politiker sollte bei jedem Gesetz und jeder Maßnahme auch bedenken, was diese für Menschen mit Behinderung bedeuten. Der Monitoringausschuss müsse Zuständigkeiten und Ressourcen bekommen, aus seiner Arbeit müssten Verpflichtungen entstehen. Für die Teilnahme an den Sitzungen müsse Menschen mit Lernschwierigkeiten, Bewegungseinschränkung und anderen Behinderungen auch die notwendige Unterstützung bereitgestellt werden. Der Ausschuss, meinte Obwexer, werde sichtbar machen, dass es in Südtirol noch einige große Baustellen gebe, bei der Inklusion in die Arbeitswelt, beim selbstbestimmten Wohnen, bei Freizeitgestaltung und Mobilität. Er warf schließlich die Frage auf, wie man sicherstellt, dass die Personen, die eine Behinderungsart vertreten, gut Bescheid über die Behinderung wissen und auch die ganze Gruppe vertreten können.
Diese Frage und weitere Details zur Arbeit und zur Zusammensetzung des Ausschusses waren anschließend Gegenstand einer Diskussion im Publikum und wurden auch am Nachmittag in Workshops vertieft.
Michela Morandini teilte schließlich noch Details zu den nächsten Schritten mit. Kandidaturen für den Ausschuss sind noch bis 31. Juli möglich, Interessierte können sich an das Büro der Gleichstellungsrätin wenden (gleichstellungsraetin@landtag-bz.org - Telefon 0471 946003). Eine Kommission mit Landtagspräsident Bizzo, Gleichstellungsrätin Morandini, einer Vertreterin des Amtes für Menschen mit Behinderung und einem Vertreter des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit wird dann eine Vorauswahl treffen und dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten.
Präsidialsekretärin Maria Hochgruber Kuenzer, die auch die Grüße von Präsident Roberto Bizzo übermittelte, bezeichnete den Ausschuss als wichtigen praktischen Bezug zur theoretischen Arbeit des Landtags, dem der Ausschuss jährlich Bericht erstattet: “Dieser ist wichtig, damit uns Abgeordneten bewusst ist, wie die Situation aussieht und was noch zu tun ist. Der Landtag soll ja die ganze Gesellschaft vertreten, daher ist es für uns besonders wichtig, dass Betroffene uns sagen, was ihre Bedürfnisse sind.”
Sozial- und Gesundheitslandesrätin Martha Stocker berichtete von einer begeisterten Mitarbeit von vielen Betroffenen bei der Ausarbeitung des Gesetzes, das im Landtag eine breite Zustimmung gefunden habe. Der Ausschuss bringe nun, von Seiten der Betroffenen, also der eigentlichen Experten, weitere Inputs für die Politik und für die notwendigen Maßnahmen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sehe im Wesentlichen vor, dass Menschen mit Behinderung dieselben Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung, stellte Ute Gebert vom Amt für Menschen mit Behinderung fest. Italien habe die Konvention unterzeichnet, und daher müsse auch Südtirol sie einhalten. Sie fasst die Aufgaben des Monitoringausschusses zusammen: er überwacht, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Südtirol eingehalten wird, er schreibt einen Jahresbericht für den Landtag, in dem steht, wie gut die UN-Konvention in Südtirol umgesetzt ist, er gibt Tipps und Vorschläge, wie man die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol verbessern kann, er organisiert Veranstaltungen zum Thema, er schlägt Studien und Forschungen vor. Der Ausschuss macht keine Einzelfallarbeit. Er besteht aus sieben Personen: fünf Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, ein Experte aus den Bereichen Behinderungen und Inklusion, ein Experte für Chancengleichheit. Der Ausschuss arbeitet unabhängig und ehrenamtlich, ein Spesenersatz ist aber vorgesehen.
Gleichstellungsrätin Michela Morandini, die den Ausschuss koordiniert und die Tagung organisiert hat, freute sich über die Anwesenheit des Tiroler Monitoringausschusses, von dem man vieles abgekupfert habe.
Der Tiroler Monitoringausschuss besteht seit zwei Jahren und hat 16 Mitglieder, die bis auf den Präsidenten ehrenamtlich arbeiten, berichtete die stellvertretende Vorsitzende Anna Strobl. Der Ausschuss, der im Haus der Anwaltschaften des Landes untergebracht sei, treffe sich in der Regel alle zwei Monate in öffentlicher oder interner Sitzung. Die wichtigsten Themen, mit denen er sich dabei beschäftigt hat: Bildung und Sonderschule, die Umsetzung der UN-Konvention und das neue Behindertenhilfegesetz, an dem man intensiv mitarbeite. Die Ausschussmitglieder Paul Steixner und Otto Westreicher erläuterten den Ablauf dieser Sitzung, bei denen man stets darauf achte, dass die Kommunikation in behindertengerechter Form verlaufe.
Wolfgang Obwexer ging als Vertreter des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit noch einmal auf die UN-Konvention ein, an deren Erstellung Menschen mit Behinderung wesentlich mitgearbeitet hätten: Deshalb sei sie so gut geworden und auch von so vielen Staaten unterzeichnet worden. Es gehe in der Konvention nicht um Sonderrechte, sondern darum, dass Menschen mit Behinderung dieselben Rechte hätten wie alle anderen. Inklusion betreffe alle Lebensfelder und alle Politikbereiche, und jeder Politiker sollte bei jedem Gesetz und jeder Maßnahme auch bedenken, was diese für Menschen mit Behinderung bedeuten. Der Monitoringausschuss müsse Zuständigkeiten und Ressourcen bekommen, aus seiner Arbeit müssten Verpflichtungen entstehen. Für die Teilnahme an den Sitzungen müsse Menschen mit Lernschwierigkeiten, Bewegungseinschränkung und anderen Behinderungen auch die notwendige Unterstützung bereitgestellt werden. Der Ausschuss, meinte Obwexer, werde sichtbar machen, dass es in Südtirol noch einige große Baustellen gebe, bei der Inklusion in die Arbeitswelt, beim selbstbestimmten Wohnen, bei Freizeitgestaltung und Mobilität. Er warf schließlich die Frage auf, wie man sicherstellt, dass die Personen, die eine Behinderungsart vertreten, gut Bescheid über die Behinderung wissen und auch die ganze Gruppe vertreten können.
Diese Frage und weitere Details zur Arbeit und zur Zusammensetzung des Ausschusses waren anschließend Gegenstand einer Diskussion im Publikum und wurden auch am Nachmittag in Workshops vertieft.
Michela Morandini teilte schließlich noch Details zu den nächsten Schritten mit. Kandidaturen für den Ausschuss sind noch bis 31. Juli möglich, Interessierte können sich an das Büro der Gleichstellungsrätin wenden (gleichstellungsraetin@landtag-bz.org - Telefon 0471 946003). Eine Kommission mit Landtagspräsident Bizzo, Gleichstellungsrätin Morandini, einer Vertreterin des Amtes für Menschen mit Behinderung und einem Vertreter des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit wird dann eine Vorauswahl treffen und dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten.
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