21.01.2016
Meran und die Mobilität für Menschen mit Beeinträchtigung: Aussprache mit Gemeinde Meran
Dachverband für Soziales und GesundheitDer Dachverband für Soziales und Gesundheit begrüßt die neue Zufahrtsregelung der Meraner Freiheitsstraße für Menschen mit Behinderung, pocht aber weiter auf ein Einlenken bei den blauen Zonen: Meran ist die einzige Südtiroler Stadtgemeinde, die dort Inhaber des Invalidenparkscheins zur Kasse bittet.
Die Probleme, auf die Menschen mit beeinträchtigter Mobilität in Meran stoßen, waren gestern Abend Gegenstand einer Aussprache zwischen Vertretern des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und der Meraner Gemeindereferentin Madeleine Rohrer, sowie Heinrich Tischler, als neuem Beauftragten der Gemeinde für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung.Zum einen ging es um die Zufahrtsregelung der Meraner Freiheitsstraße für Personen mit eingeschränkter Mobilität. „Viele Senioren und gehbeeinträchtigte Menschen bemängeln zu Recht, dass die Freiheitsstraße seit Herbst 2013 nicht mehr mit dem Auto angefahren werden kann“, sagte Dachverband-Präsident Martin Telser.
Gemeindereferentin Madeleine Rohrer konnte hierzu Verbesserungen ankündigen: „Ab 1. Februar wird wieder die Zufahrt vom Theaterplatz aus bis zum Mühlgraben und von der Postbrücke bis zur Weithaler-Tiefgarage für Menschen mit Beeinträchtigung erlaubt sein. Es sollen auch neue Behindertenparkplätze entstehen.“ „Wir begrüßen dies sehr“, sagte Telser, „und wir hoffen, dass die Straße bald saniert wird. Der löchrige Bodenbelag bringt Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte in arge Schwierigkeiten.“
Hauptthema des Treffens war aber die Parkplatzsituation in Meran. Der Dachverband setzt sich seit Jahren für eine Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderung auf den kostenpflichtigen blauen Zonen ein. Vor allem stößt es auf Unverständnis, dass Meran die einzige Südtiroler Stadtgemeinde ist, die diese Parkgebühren immer noch kassiert, wenn dort geparkt werden muss, weil die ausgewiesenen Behindertenparkplätze belegt sind. Alle anderen großen Gemeinden haben inzwischen Ausnahmeregelungen beschlossen.
„Wir werden in den nächsten Wochen dazu eine Entscheidung treffen. Vor allem möchten wir in der Stadtgestaltung längerfristig die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigung sichern und gewährleisten. Hier hinein fällt auch die gezielte Auswahl der Standorte der ausgewiesenen Behindertenparkplätze und deren Gestaltung“, sagte Rohrer. Als Zuständiger für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung soll Heinrich Tischler im Gemeinderat künftig ein kritisches Auge auf die Planung von Projekten werfen.
Zum Schluss kam auch noch die geplante neue Fußgängerverbindung Gilf-Lazag zur Sprache. Das im Dezember genehmigte Ausführungsprojekt sieht allerdings drei Treppenrampen vor. Damit ist der Dachverband absolut nicht einverstanden. „Die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung aber auch für Eltern mit Kinderwagen muss gemäß der geltenden Gesetze gewährleistet und unbedingt verbessert werden“, betonte Telser.
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