23.11.2021
Erlaubnis für medizinisch assistierten Suizid in Italien
Dachverband für Soziales und Gesundheit
In Italien ist erstmals eine offizielle Erlaubnis für medizinisch assistierten Suizid erteilt worden. Die Gesundheitsbehörde der Region Marken fällte nun eine entsprechende Entscheidung.
Zuvor war die zuständige Ethikkommission zu dem Schluss gekommen, dass die notwendigen Voraussetzungen im Falle eines bettlägerigen 43-Jährigen gegeben sind. Dem Beschluss war ein viel beachteter Rechtsstreit vorausgegangen.
Der seit mehr als zehn Jahren bewegungsunfähige Mann hatte bereits 2020 bei der lokalen Gesundheitsbehörde einen Antrag auf medizinisch assistierten Suizid gestellt, der zunächst ohne Prüfung abgewiesen worden war. Im Juni entschied ein Gericht in Ancona, dass die Prüfung durch die Gesundheitsbehörde doch stattfinden muss.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019. Damals stellten die Richter fest, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern.
Zuvor war die zuständige Ethikkommission zu dem Schluss gekommen, dass die notwendigen Voraussetzungen im Falle eines bettlägerigen 43-Jährigen gegeben sind. Dem Beschluss war ein viel beachteter Rechtsstreit vorausgegangen.
Der seit mehr als zehn Jahren bewegungsunfähige Mann hatte bereits 2020 bei der lokalen Gesundheitsbehörde einen Antrag auf medizinisch assistierten Suizid gestellt, der zunächst ohne Prüfung abgewiesen worden war. Im Juni entschied ein Gericht in Ancona, dass die Prüfung durch die Gesundheitsbehörde doch stattfinden muss.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019. Damals stellten die Richter fest, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern.
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