14.06.2016
Rom reformiert den Dritten Sektor: Non-Profit-Bereich vor großen Veränderungen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Der Senat hat eine grundlegende Reform des Non Profit Bereichs beschlossen. Das betrifft auch Südtirol. Der Dachverband für Soziales und Gesundheit verfolgt die Entwicklung aufmerksam und hofft auf Vereinfachungen.
Das Vorhaben ist ambitioniert, aber wichtig: die Überarbeitung der geltenden Gesetzgebung mit dem Ziel, für alle gemeinnützigen Organisationen klare Vorgaben und einfachere Regeln zu erlassen. Der Senat in Rom hat hierzu nun Ende Mai ein neues Staatsgesetz verabschiedet. Es wird den Dritten Sektor von Grund auf reformieren. Und es ist von maßgeblicher Bedeutung dafür, wie gemeinnützige Organisationen in Zukunft ihre Tätigkeiten abwickeln können. Ebenso, welche Erleichterungen, oder neue Herausforderungen sie erwarten.
Auch wenn die Regierung erst noch innerhalb von 12 Monaten die Umsetzung mittels Legislativ-Dekreten in die Wege leiten muss, geht damit eine lange Zeit des Wartens und der Diskussion zu Ende. Für den Non-Profit-Bereich und alle gemeinnützigen Organisationen bahnen sich somit große Veränderungen an. Auch in Südtirol.
Vorgesehen sind Vereinfachungen und eine Vereinheitlichung zahlloser, in vielen Jahren ausgeuferter Regelungen. Schon lange ächzen viele Verantwortliche von Vereinen und Sozialgenossenschaften unter der Last immer komplexerer Verpflichtungen, weil eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen sind. Auch die Grundlagen zur Freiwilligenarbeit sollen überarbeitet werden. Zudem soll die Tätigkeit von Freiwilligen anerkannt und aufgewertet werden. Geplant ist ebenso eine Neudefinition des Zivildienstes, sowie eine Neuordnung der zahlreichen Steuervorschriften.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit verfolgt diese Entwicklungen mit einem wachen Auge. Bereits vor zwei Jahren wurden die Anliegen und Positionen der Mitgliedsorganisationen gesammelt. Vom Dachverband wurden entsprechende Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber der Landesverwaltung und der Regierung Renzi abgegeben. Jetzt bleibt genau zu beobachten, welche Neuerungen vorgesehen werden, damit diese mitgestaltet, frühzeitig verstanden und beachtet werden können. In Südtirol, wo das Landesgesetz zur Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Förderung des Gemeinwesens für viele eine wesentliche Grundlage bildet, wird zu prüfen sein, wie und in welcher Form Anpassungen notwendig sein werden.
Das Vorhaben ist ambitioniert, aber wichtig: die Überarbeitung der geltenden Gesetzgebung mit dem Ziel, für alle gemeinnützigen Organisationen klare Vorgaben und einfachere Regeln zu erlassen. Der Senat in Rom hat hierzu nun Ende Mai ein neues Staatsgesetz verabschiedet. Es wird den Dritten Sektor von Grund auf reformieren. Und es ist von maßgeblicher Bedeutung dafür, wie gemeinnützige Organisationen in Zukunft ihre Tätigkeiten abwickeln können. Ebenso, welche Erleichterungen, oder neue Herausforderungen sie erwarten.
Auch wenn die Regierung erst noch innerhalb von 12 Monaten die Umsetzung mittels Legislativ-Dekreten in die Wege leiten muss, geht damit eine lange Zeit des Wartens und der Diskussion zu Ende. Für den Non-Profit-Bereich und alle gemeinnützigen Organisationen bahnen sich somit große Veränderungen an. Auch in Südtirol.
Vorgesehen sind Vereinfachungen und eine Vereinheitlichung zahlloser, in vielen Jahren ausgeuferter Regelungen. Schon lange ächzen viele Verantwortliche von Vereinen und Sozialgenossenschaften unter der Last immer komplexerer Verpflichtungen, weil eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen sind. Auch die Grundlagen zur Freiwilligenarbeit sollen überarbeitet werden. Zudem soll die Tätigkeit von Freiwilligen anerkannt und aufgewertet werden. Geplant ist ebenso eine Neudefinition des Zivildienstes, sowie eine Neuordnung der zahlreichen Steuervorschriften.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit verfolgt diese Entwicklungen mit einem wachen Auge. Bereits vor zwei Jahren wurden die Anliegen und Positionen der Mitgliedsorganisationen gesammelt. Vom Dachverband wurden entsprechende Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber der Landesverwaltung und der Regierung Renzi abgegeben. Jetzt bleibt genau zu beobachten, welche Neuerungen vorgesehen werden, damit diese mitgestaltet, frühzeitig verstanden und beachtet werden können. In Südtirol, wo das Landesgesetz zur Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Förderung des Gemeinwesens für viele eine wesentliche Grundlage bildet, wird zu prüfen sein, wie und in welcher Form Anpassungen notwendig sein werden.
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