24.06.2016
Dopo di noi: Gesetzesvorlage definitiv verabschiedet
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die römische Abgeordnetenkammer hat am 14. Juni 2016 die Gesetzesvorlage zur Hilfe und Assistenz für Schwerbehinderte verabschiedet. Es handelt sich dabei um das lange erwartete und landläufig mit "Durante e dopo di noi" bezeichnete Gesetz.
Viele Eltern von Kindern mit Behinderungen sorgen sich mit fortschreitendem Alter, wer sich nach ihrem Tod einmal um die Kinder kümmern wird. Sie wollen schon zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, dass diese auf jeden Fall gut und im gewohnten Rahmen weiterleben können.
In Südtirol gab es zwar bislang zwar keine konkreten Projekte dieser Art, jedoch eine mehrjährige Vorarbeit, Recherchen und Diskussion verschiedener Organisationen und Behörden, welche die Idee des „Dopo di noi“ verbreiten und zur Umsetzung bringen möchten. Der Dachverband sowie seine Mitgliedsorganisationen waren federführend dabei und Impulsgeber. Als Orientierung galten vergleichbare Institutionen in verschiedenen Regionen Italiens oder im deutschsprachigen Raum.
Das lang erwartete und jetzt endlich verabschiedete Staatsgesetz ("Disposizioni in materia di assistenza in favore delle persone con disabilità grave prive del sostegno familiare") gibt der komplexen Materie nun einen gesetzlichen Rahmen. Es betrifft Fragen der individuellen Lebensplanung, der Absicherung und der Wohnsituation. Ebenso ist es eng mit der Materie Sachwalterschaft verknüpft. Der Dachverband verfolgt die Entwicklung und Umsetzung deshalb sehr aufmerksam, mit dem Ziel, die Anwendung in Südtirol aktiv mitzuprägen. Es gilt nun zu prüfen, wie sich das Gesetz auf Südtirol auswirkt, ob vom betreffenden Budget (2016: 90 Mio. €, 2017: 38,3 Mio. €, 2018: 56,1 Mio. €) ein Teil auch für Südtirol vorgesehen ist und wie die Steuerbegünstigungen zur Anwendung kommen können.
Viele Eltern von Kindern mit Behinderungen sorgen sich mit fortschreitendem Alter, wer sich nach ihrem Tod einmal um die Kinder kümmern wird. Sie wollen schon zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, dass diese auf jeden Fall gut und im gewohnten Rahmen weiterleben können.
In Südtirol gab es zwar bislang zwar keine konkreten Projekte dieser Art, jedoch eine mehrjährige Vorarbeit, Recherchen und Diskussion verschiedener Organisationen und Behörden, welche die Idee des „Dopo di noi“ verbreiten und zur Umsetzung bringen möchten. Der Dachverband sowie seine Mitgliedsorganisationen waren federführend dabei und Impulsgeber. Als Orientierung galten vergleichbare Institutionen in verschiedenen Regionen Italiens oder im deutschsprachigen Raum.
Das lang erwartete und jetzt endlich verabschiedete Staatsgesetz ("Disposizioni in materia di assistenza in favore delle persone con disabilità grave prive del sostegno familiare") gibt der komplexen Materie nun einen gesetzlichen Rahmen. Es betrifft Fragen der individuellen Lebensplanung, der Absicherung und der Wohnsituation. Ebenso ist es eng mit der Materie Sachwalterschaft verknüpft. Der Dachverband verfolgt die Entwicklung und Umsetzung deshalb sehr aufmerksam, mit dem Ziel, die Anwendung in Südtirol aktiv mitzuprägen. Es gilt nun zu prüfen, wie sich das Gesetz auf Südtirol auswirkt, ob vom betreffenden Budget (2016: 90 Mio. €, 2017: 38,3 Mio. €, 2018: 56,1 Mio. €) ein Teil auch für Südtirol vorgesehen ist und wie die Steuerbegünstigungen zur Anwendung kommen können.
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