10.07.2015
Zeitgemäßes neues Landesgesetz für Menschen mit Behinderung
Dachverband für Soziales und GesundheitMit dem nun vom Landtag einstimmig verabschiedeten neuen Landesgesetz für Menschen mit Behinderungen findet man in der Südtiroler Behindertenpolitik wieder zur beispielhaften Rolle zurück, wofür das Land schon vor 30 Jahren stand. Spannend wird nun die nächste Runde: die Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen.
Mit den Stimmen aller Parteien ist am 3. Juli das neue Landesgesetz zur "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen" verabschiedet worden. Dem Beschluss vorausgegangen waren die Diskussionen der Landtagsabgeordneten zu den zahlreichen Artikeln, welche eine neue rechtliche Grundlage für die gesamte Breite der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen bilden. Als Ausgangspunkt diente dabei das bisherige Landesgesetz aus dem Jahr 1983, welches damals ein durchaus fortschrittliches Dokument mit Vorbildcharakter war. Die Zeit ist allerdings nicht stehengeblieben. Es gab große Veränderungen im Selbstverständnis und im Bemühen um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; auch die UN-Konvention aus dem Jahr 2007 legt die Rechte von Menschen mit Behinderungen fest.„Für den Dachverband ist damit eine lange und aufwändige Arbeit zu einem guten Ende gekommen“, betont Dachverband-Präsident Martin Telser. Wenngleich es nicht immer leicht war, angesichts eines solch breiten Themenspektrums und der damit verbunden großen Anzahl an Gesprächspartnern und Entscheidungsträgern immer den Durchblick zu bewahren, so war es doch möglich, sehr viele Empfehlungen in den endgültigen Text einfließen zu lassen. Die Behindertenorganisationen waren bereits seit Jahren sehr aktiv in die Vorarbeiten einbezogen worden und hatten dabei die Gelegenheit, sich auch unmittelbar mit den zuständigen Behörden an ein gemeinsames Verständnis heranzuarbeiten: Zu Schule, Freizeit, Arbeit, Wohnen, Mobilität aber auch zu Selbstbestimmung und Mitsprache für Menschen mit Behinderung.
Das rege Interesse und die Anträge mancher Landtagsabgeordneter widerspiegelten dann auch jene Diskussionspunkte, welche schon im Vorfeld nicht immer einfach zu klären schienen. Immer wieder stellte sich etwa die Frage, wie bei Zuständigkeit mehrerer Behörden, etwa in Soziales und Gesundheit, ein funktionierendes Zusammenarbeiten gewährleistet werden kann. Auch die Frage der Finanzierbarkeit wurde im Vorfeld immer wieder gestellt. Doch bereits für das laufende Jahr ist ein zusätzliches Budget vorgesehen, welches wohl in erster Linie für Verbesserungen in die Vermittlung von tatsächlichen Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderung eingesetzt werden soll.
„Es ist also nun auch richtig, die Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes zu würdigen“, betont Telser: „Es ermöglicht der Gesellschaft in Südtirol neuerlich, auch in der Behindertenpolitik wieder zu einer beispielhaften Rolle zurückzufinden, wofür das Land schon vor 30 Jahren und später große Aufmerksamkeit in anderen Regionen gefunden hatte. Nun geht es in die nächste Runde und Aufgabe, dies es zu lösen gilt: Weil die neue Bestimmung als Rahmengesetz zu verstehen ist, stehen nur die Formulierungen aller nötigen Durchführungsbestimmungen an – und bekanntlich sind diese für die Praxis meist noch viel wichtiger. Auch hierzu liegen bereits sehr konkrete Vorstellungen von Seiten des Dachverbandes und seiner Mitgliedsorganisationen auf.“
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