28.05.2015
Unverständlich: Rückstufung beim Pflegebedarf bei fortschreitender Krankheit – verschiedene Fälle führen zu öffentlicher Diskussion
Dachverband für Soziales und GesundheitDer Dachverband hat letzthin in Sachen Pflegegeld die Rückstufung mehrerer Personen mit einer schweren degenerativen Krankheit zum Thema gemacht.
Die Problematik wurde sowohl durch Öffentlichkeitsarbeit aber auch im direkten Gespräch mit der Landesrätin, der Volksanwältin und den Behörden aufgegriffen.Am Beispiel mehrerer Betroffenen muss festgestellt werden, dass immer wieder Rückstufungen erfolgen, die nicht nachvollziehbar sind. Meist handelt es sich dabei um Personen mit einer fortschreitenden Krankheit. Auch entsprechende Rekurse hatten dabei keine Wirkung gezeigt, weil die Einstufung auf Grund einer sehr formalen bzw. rechnerischen Erhebung erfolgt.
Der Ausschuss des Dachverbandes hat deshalb beschlossen in diesen und vergleichbaren Fällen zu intervenieren. Es stellt sich die Frage, ob das bestehende Einstufungssystem eine ausreichende Antwort geben kann, und auch, ob es nicht darüber hinaus eine zusätzliche Bewertungsebene geben soll? Wo Menschen mit einer fortschreitenden Krankheit leben müssen, ist eine Rückstufung nicht nachvollziehbar. Zudem soll das Bemühen um eine größtmögliche Selbstständigkeit durch den Einsatz geeigneter Hilfsmittel nicht zu einer Schlechterstellung in der finanziellen Unterstützung führen, weil der Bedarf scheinbar geringer wird.
Der Dachverband sammelt nun bei den Mitgliedsorganisationen weiterer Fallbeispiele, wo trotz gleichbleibendem oder verschlechterten Gesundheitszustand von Betroffenen eine Rückstufung erfolgt ist, damit anhand dieser Situationen gemeinsam für zusätzliche Hilfestellung für jene Personen Vorschläge vorgelegt werden können.
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