28.05.2015
Landesregierung verabschiedet Gesetzentwurf für Menschen mit Behinderungen. Genugtuung und Hoffnung bei Betroffenenorganisationen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Das bislang geltende Landesgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 1983 regelte die "Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen". Es war bei seiner Verabschiedung ein sehr fortschrittliches Gesetz und trug dazu bei, dass Südtirol streckenweise Vorzeigecharakter entwickeln konnte, was Delegationen aus verschiedenen Ländern anlockte. Und auch der Dachverband der Sozialverbände – wie er damals hieß – ist auf Grund der Vorarbeiten zu diesem Gesetz entstanden, weil ein Zusammenwirken der Behindertenorganisationen für die Diskussion der Entwürfe notwendig war.
Nun hat die Landesregierung den Entwurf für ein neues Gesetz verabschiedet. Es trägt den vielen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, die seit 1983 stattgefunden haben und geht vor allem auch auf die UN-Konvention von 2006 ein, in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen neu definiert werden. Dem vorausgegangen ist eine lange Phase der Diskussion und der Vorarbeiten zur Ausformulierung der einzelnen Artikel, welche die verschiedenen Lebenssituationen und -aspekte von Menschen mit Behinderungen betreffen: Familie, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Arbeit und Freizeit. Somit handelt es sich also um ein bereichsübergreifendes Gesetz, welches sehr viele verschiedene Institutionen und Behörden betrifft und eine intensive Zusammenarbeit dieser bedingt.
Die Verantwortlichen der Betroffenenorganisationen haben in einer ersten Stellungnahme durchwegs großes Lob für die vielen Möglichkeiten der Mitbestimmung im Ausarbeitungsprozess ausgesprochen. Dies ist umso mehr von Bedeutung, als ja auch der Titel des Gesetzes "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen" genau diese Grundhaltung zum Ausdruck bringt. In der allgemeinen Zustimmung auch der Inhalte schwingt allerdings die Sorge mit, dass die Umsetzung der Vorgaben dann doch einige Mühe bereiten dürfte, weil es das Einvernehmen und positive Mitwirken unterschiedlichster Einrichtungen braucht – und zusätzliche Finanzmittel – damit auch tatsächlich ein Rechtsanspruch für die vorgesehenen Maßnahmen geltend gemacht werden kann.
Nun hat die Landesregierung den Entwurf für ein neues Gesetz verabschiedet. Es trägt den vielen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, die seit 1983 stattgefunden haben und geht vor allem auch auf die UN-Konvention von 2006 ein, in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen neu definiert werden. Dem vorausgegangen ist eine lange Phase der Diskussion und der Vorarbeiten zur Ausformulierung der einzelnen Artikel, welche die verschiedenen Lebenssituationen und -aspekte von Menschen mit Behinderungen betreffen: Familie, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Arbeit und Freizeit. Somit handelt es sich also um ein bereichsübergreifendes Gesetz, welches sehr viele verschiedene Institutionen und Behörden betrifft und eine intensive Zusammenarbeit dieser bedingt.
Die Verantwortlichen der Betroffenenorganisationen haben in einer ersten Stellungnahme durchwegs großes Lob für die vielen Möglichkeiten der Mitbestimmung im Ausarbeitungsprozess ausgesprochen. Dies ist umso mehr von Bedeutung, als ja auch der Titel des Gesetzes "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen" genau diese Grundhaltung zum Ausdruck bringt. In der allgemeinen Zustimmung auch der Inhalte schwingt allerdings die Sorge mit, dass die Umsetzung der Vorgaben dann doch einige Mühe bereiten dürfte, weil es das Einvernehmen und positive Mitwirken unterschiedlichster Einrichtungen braucht – und zusätzliche Finanzmittel – damit auch tatsächlich ein Rechtsanspruch für die vorgesehenen Maßnahmen geltend gemacht werden kann.
zurück