28.05.2015
Anspruchsvolle Aufgabe Sachwalter/in: Gericht, Ämter und Organisationen arbeiten im Netz für eine qualifizierte Begleitung.
Dachverband für Soziales und GesundheitSachwalterschaft
Ein Sachwalter ist ein Garant für die Rechte eines ihm anvertrauten Menschen, also für jemanden, der sein Leben alleine nicht mehr im Griff hat und in seiner Selbständigkeit zur Gänze oder in Teilen eingeschränkt ist. Der Sachwalter muss somit verantwortungsvoll Entscheidungen für und zu Gunsten seines Schutzbefohlenen treffen und gleichzeitig dessen Wünsche und Bedürfnisse respektieren.
Neben ausreichenden rechtlichen Kenntnisse über die Materie selbst (Prozedere, Pflichten und Rechte die durch die Beauftragung entstehen, etc.) braucht der Sachwalter auch viel Feingefühl, muss er doch in der Lage sein, auf unterschiedlichste Situationen zu reagieren und auch den zwischenmenschlichen Kontakt mit dem Schutzbefohlenen pflegen.
Der Vormundschaftsrichter bestimmt einen Sachwalter, damit dieser bestmöglich die Interessen der ihm anvertrauten Person vertritt. Wo dies möglich ist, wird diese Aufgabe einem Verwandten zugewiesen oder aber einer Person aus dem Bekanntenkreis des Schutzbefohlenen. Darüber hinaus können laut Art. 408 c.c. auch andere „externe“ Personen beauftragt werden, die in der Lage sind, die Aufgabe zu übernehmen und zwar geht es dabei nicht nur um die Führung der „Amtsgeschäfte“, sondern auch ganz besonders um die „Beziehung“ zum Schutzbefohlenen.
An diesem Punkt kommen auch die Non Profit Organisationen und ihre Freiwilligen ins Spiel: Bürger/innen die sich spontan um andere kümmern, die zuhören können und die besonderen Bedürfnisse von kranken, bewegungsunfähigen, benachteiligten Menschen verstehen, weil diese einen Beistand brauchen, so wie auch die Menschen die einen Sachwalter brauchen.
Ausgehend vom Konzept der „Tauglichkeit“, das die entsprechende Normative vorsieht, sollen also verstärkt auch Freiwillige angesprochen werden, die Aufgabe einer Sachwalterschaft zu übernehmen, weil diese Freiwilligen ja ohnehin schon mit viel Altruismus und großem Engagement anderen Menschen helfen. Hier steckt ein noch riesiges Potential. Wer könnte besser die Bedürfnisse der Schutzbefohlenen erkennen, sich gleichsam einfühlsam, spontan und mit Empathie mit ihnen austauschen?
Es müssen verstärkt Freiwillige eingebunden werden, damit der Vormundschaftsrichter bei der Auswahl eines geeigneten Sachwalters auch wirklich die richtige Persona ausfindig machen kann, die geeignet und in der Lage ist, mit den spezifischen Besonderheiten des Menschen der auf die Hilfe angewiesen ist zurechtzukommen.
Sowohl der Dachverband für Soziales und Gesundheit als auch der Verein für Sachwalterschaft sind sich einig darin, alle Initiativen zu unterstützen, die in diese Richtung gehen, damit Menschen die Beistand brauchen bestmögliche Hilfe und Beistand bekommen, eben durch Sachwalter die in der Lage sind auf die Wünsche, Bedürfnisse, und Erwartungen der Schutzbefohlenen einzugehen und deren fundamentale Rechte garantieren.
Hierfür ist es nötig noch viel Sensibilisierungs- und Informationsarbeit zu leisten und zwar in den gemeinnützigen Organisationen zu Themen wie der Sachwalterschaft. Nur so kann es gelingen bei gemeinnützigen Organisationen Interessierte ausfindig zu machen, die die oft anspruchsvolle Aufgabe einer Sachwalterschaft übernehmen können.
Neben ausreichenden rechtlichen Kenntnisse über die Materie selbst (Prozedere, Pflichten und Rechte die durch die Beauftragung entstehen, etc.) braucht der Sachwalter auch viel Feingefühl, muss er doch in der Lage sein, auf unterschiedlichste Situationen zu reagieren und auch den zwischenmenschlichen Kontakt mit dem Schutzbefohlenen pflegen.
Der Vormundschaftsrichter bestimmt einen Sachwalter, damit dieser bestmöglich die Interessen der ihm anvertrauten Person vertritt. Wo dies möglich ist, wird diese Aufgabe einem Verwandten zugewiesen oder aber einer Person aus dem Bekanntenkreis des Schutzbefohlenen. Darüber hinaus können laut Art. 408 c.c. auch andere „externe“ Personen beauftragt werden, die in der Lage sind, die Aufgabe zu übernehmen und zwar geht es dabei nicht nur um die Führung der „Amtsgeschäfte“, sondern auch ganz besonders um die „Beziehung“ zum Schutzbefohlenen.
An diesem Punkt kommen auch die Non Profit Organisationen und ihre Freiwilligen ins Spiel: Bürger/innen die sich spontan um andere kümmern, die zuhören können und die besonderen Bedürfnisse von kranken, bewegungsunfähigen, benachteiligten Menschen verstehen, weil diese einen Beistand brauchen, so wie auch die Menschen die einen Sachwalter brauchen.
Ausgehend vom Konzept der „Tauglichkeit“, das die entsprechende Normative vorsieht, sollen also verstärkt auch Freiwillige angesprochen werden, die Aufgabe einer Sachwalterschaft zu übernehmen, weil diese Freiwilligen ja ohnehin schon mit viel Altruismus und großem Engagement anderen Menschen helfen. Hier steckt ein noch riesiges Potential. Wer könnte besser die Bedürfnisse der Schutzbefohlenen erkennen, sich gleichsam einfühlsam, spontan und mit Empathie mit ihnen austauschen?
Es müssen verstärkt Freiwillige eingebunden werden, damit der Vormundschaftsrichter bei der Auswahl eines geeigneten Sachwalters auch wirklich die richtige Persona ausfindig machen kann, die geeignet und in der Lage ist, mit den spezifischen Besonderheiten des Menschen der auf die Hilfe angewiesen ist zurechtzukommen.
Sowohl der Dachverband für Soziales und Gesundheit als auch der Verein für Sachwalterschaft sind sich einig darin, alle Initiativen zu unterstützen, die in diese Richtung gehen, damit Menschen die Beistand brauchen bestmögliche Hilfe und Beistand bekommen, eben durch Sachwalter die in der Lage sind auf die Wünsche, Bedürfnisse, und Erwartungen der Schutzbefohlenen einzugehen und deren fundamentale Rechte garantieren.
Hierfür ist es nötig noch viel Sensibilisierungs- und Informationsarbeit zu leisten und zwar in den gemeinnützigen Organisationen zu Themen wie der Sachwalterschaft. Nur so kann es gelingen bei gemeinnützigen Organisationen Interessierte ausfindig zu machen, die die oft anspruchsvolle Aufgabe einer Sachwalterschaft übernehmen können.
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