15.04.2016
5 Promille 2016: Einschreibungen bis 9. Mai möglich
Dachverband für Soziales und GesundheitEs ist wieder Zeit für die Steuererklärung und somit ist auch wieder das Rennen um die 5 Promille eröffnet. Aber Achtung: Organisationen müssen sich in das entsprechende Register eintragen lassen.
Auch in diesem Jahr ist es wieder möglich, sich in die Liste der 5 Promille Zuwendungen einzutragen. Die Zugangsvoraussetzungen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Der Dachverband erinnert daran, dass die Eintragung jedes Jahr erneuert werden muss. Fälligkeit für die telematische Anmeldung ist der 9. Mai 2016.Gerade jetzt sollte bei allen Gönnern und potentiellen Unterstützern verstärkt für diese spezielle Form der finanziellen Unterstützung geworben werden. Ebenso sollte daran erinnert werden, dass die Zuweisung der 5 Promille ebenso allein mit dem CUD erfolgen kann. Bislang nutzen zu wenige Steuerzahler diese Möglichkeit. Dies sollte sich ändern! Auch im CUD können die Felder ausgefüllt und unterschrieben werden. Abgeben kann man es kostenlos im Postamt oder in den Patronaten.
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