29.08.2014
Gemeinden sollen GIS für Gemeinnützige Organisationen reduzieren
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Mit einem Appell hat der Dachverband für Soziales und Gesundheit die Gemeinden aufgefordert, die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für gemeinnützige Organisationen zu reduzieren.
Weil aktuell in allen Südtiroler Gemeinden die Beschlussfassung zur Regelung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ansteht, hat der Dachverband für Soziales und Gesundheit die Bürgermeister und Gemeinderäte aller Gemeinden dazu aufgerufen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den entsprechenden Steuersatz für gemeinnützige Organisationen von 0,2 auf 0,02 Prozent zu reduzieren. Das Landesgesetz Nr. 3/14, Art. 9, Komma 6 sieht diese Möglichkeit einer Verminderung ausdrücklich vor.
Trotz zahlreicher Bemühungen wurde eine völlige Steuerbefreiung für die GIS im Landesgesetz nur für stationäre Einrichtungen vorgesehen, die Senioren aufnehmen. Für den Dachverband ist dies nicht genug, denn dieselbe Begründung muss auch für vergleichbare Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke oder Kinder- und Jugendsozialeinrichtungen gelten.
„Fakt ist, dass für diese Strukturen nun durch die GIS beachtlicher Mehrkosten anfallen, welche nicht gedeckt sind und die Trägerorganisationen ist große Nöte bringen“, sagt Dachverband-Präsident Martin Telser: „Aus diesem Grund braucht es das Entgegenkommen der Gemeinden durch eine weitgehende Reduzierung des Steuersatzes.“
Weil aktuell in allen Südtiroler Gemeinden die Beschlussfassung zur Regelung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ansteht, hat der Dachverband für Soziales und Gesundheit die Bürgermeister und Gemeinderäte aller Gemeinden dazu aufgerufen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den entsprechenden Steuersatz für gemeinnützige Organisationen von 0,2 auf 0,02 Prozent zu reduzieren. Das Landesgesetz Nr. 3/14, Art. 9, Komma 6 sieht diese Möglichkeit einer Verminderung ausdrücklich vor.
Trotz zahlreicher Bemühungen wurde eine völlige Steuerbefreiung für die GIS im Landesgesetz nur für stationäre Einrichtungen vorgesehen, die Senioren aufnehmen. Für den Dachverband ist dies nicht genug, denn dieselbe Begründung muss auch für vergleichbare Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke oder Kinder- und Jugendsozialeinrichtungen gelten.
„Fakt ist, dass für diese Strukturen nun durch die GIS beachtlicher Mehrkosten anfallen, welche nicht gedeckt sind und die Trägerorganisationen ist große Nöte bringen“, sagt Dachverband-Präsident Martin Telser: „Aus diesem Grund braucht es das Entgegenkommen der Gemeinden durch eine weitgehende Reduzierung des Steuersatzes.“
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