17.05.2022
Dritter Sektor und Öffentliche Hand auf Augenhöhe: Co-programmazione und Co-progettazione
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Mit dem Kodex für den Dritten Sektor (GvD 117 vom 3.7.2017) ist auch das Zusammenwirken von öffentlichen Körperschaften und Organisationen des Dritten Sektors neu definiert worden. Der Gesetzgeber legt im Artikel 55 fest, dass im Sinn der Subsidiarität sowohl eine Mitplanung bzw. Mitgestaltung der Organisationen des Dritten Sektors vorgesehen werden sollen. Dazu wurden eigene Richtlinien ausgearbeitet (Ministerialdekret 72 vom 31.3.2021) und in verschiedenen Regionen bereits entsprechende Bestimmungen erlassen. Im Urteil 131 des Verfassungsgerichtshof hat dieser im Juli 2020 zudem festgestellt, dass nicht mehr die Ausschreibung, sondern die „co-progettazione“ allgemeine Basis für das Verhältnis zwischen öffentlichen Körperschaften und Organisationen des Dritten Sektors sein soll.
Im Dachverband für Soziales und Gesundheit gibt es für diese Neuregelung große Aufmerksamkeit, verbindet sich damit doch die berechtigte Erwartung, dass auch in Südtirol dieser Artikel 55 zur Anwendung kommt. Viele gemeinnützige Organisationen, die bereits bisher Dienste im Auftrag der öffentlichen Hand abgewickelt haben und sich zuletzt dafür immer über Ausschreibungsverfahren bewerben mussten, fordern schon lange die Abkehr von diesem Vergabeverfahren. Immerhin hatten die Vertretungsorganisationen des Dritten Sektors mit großen Anstrengungen bereits bei der Verabschiedung des Landesvergabegesetzes Nr. 16 vom 17.12.2015 erreichen können, dass dort in einem eigenen Abschnitt soziale und andere besondere Dienstleistungen in vereinfachter Weise geregelt sind. Tatsache ist aber auch, dass die Vergabestellen diese Vorgaben kaum berücksichtigt haben. In der Folge haben Organisationen manche Dienste, die sie selbst mit großem Enthusiasmus und mit vielen Eigenleistungen aufgebaut haben, an andere Mitbewerber verloren. Doch verloren haben oft auch die betreuten Personen, deren Begleitung nun nach marktwirtschaftlichen Kriterien ausgeschrieben wurde. Nun soll also Bewegung in die verfahrene Situation kommen.
Dieses wichtige Thema und Anliegen verfolgen im Dachverband für Soziales und Gesundheit viele Mitgliedsorganisationen aus erstem Interesse. Sie drängen darauf, dass keine Ausschreibungen mehr gemacht werden, sondern dass an gemeinsamen Tischen bessere Lösungen und Partnerschaften zu deren Umsetzung gefunden werden. Zusammen mit Coopbund und Raiffeisenverband, welche das Genossenschaftswesen vertreten und in Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung hat der Dachverband im Herbst 2021 eine erste, gut besuchte Fachtagung organisiert. In der Folge wurde der Landesregierung als wichtigsten öffentliche Körperschaft die Aufforderung unterbreitet, einen Regietisch einzurichten, an dem in paritätischer Weise die dazu Beauftragten der Behörden und des Dritten Sektors die konkreten Schritte zur Umsetzung in Südtirol vorgeben und in die Wege leiten. Der Dachverband sieht auch die Notwendigkeit, angesichts der komplexen Materie einen interdisziplinären Lernprozess von Verantwortlichen des Landes, der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften und Organisationen des Dritten Sektors zu starten. Denn auch andere große Sozialorganisationen, mit denen der Dachverband im Austausch steht, unterstreichen die Forderung, „co-programmazione“ und „co-progettazione“ ohne weitere Verzögerungen anzugehen.
Von Seiten der Landesregierung ist zunächst die Bereitschaft zur Umsetzung erster Verfahren in dieser Form bestätigt worden, um dabei konkrete Erfahrungen machen und ableiten zu können, welche Rechtsvorgaben auch in Südtirol eigens auszuarbeiten sind. Seitens des Dachverbandes soll nun auch das Gespräch mit dem Gemeindenverband gesucht und ein ersten Informationstreffen für die Mitgliedsorganisationen mit dem Ressortdirektor für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau, Luca Critelli, organisiert werden. Es findet am 09.06.2022 um 17.00 Uhr statt.
Im Dachverband für Soziales und Gesundheit gibt es für diese Neuregelung große Aufmerksamkeit, verbindet sich damit doch die berechtigte Erwartung, dass auch in Südtirol dieser Artikel 55 zur Anwendung kommt. Viele gemeinnützige Organisationen, die bereits bisher Dienste im Auftrag der öffentlichen Hand abgewickelt haben und sich zuletzt dafür immer über Ausschreibungsverfahren bewerben mussten, fordern schon lange die Abkehr von diesem Vergabeverfahren. Immerhin hatten die Vertretungsorganisationen des Dritten Sektors mit großen Anstrengungen bereits bei der Verabschiedung des Landesvergabegesetzes Nr. 16 vom 17.12.2015 erreichen können, dass dort in einem eigenen Abschnitt soziale und andere besondere Dienstleistungen in vereinfachter Weise geregelt sind. Tatsache ist aber auch, dass die Vergabestellen diese Vorgaben kaum berücksichtigt haben. In der Folge haben Organisationen manche Dienste, die sie selbst mit großem Enthusiasmus und mit vielen Eigenleistungen aufgebaut haben, an andere Mitbewerber verloren. Doch verloren haben oft auch die betreuten Personen, deren Begleitung nun nach marktwirtschaftlichen Kriterien ausgeschrieben wurde. Nun soll also Bewegung in die verfahrene Situation kommen.
Dieses wichtige Thema und Anliegen verfolgen im Dachverband für Soziales und Gesundheit viele Mitgliedsorganisationen aus erstem Interesse. Sie drängen darauf, dass keine Ausschreibungen mehr gemacht werden, sondern dass an gemeinsamen Tischen bessere Lösungen und Partnerschaften zu deren Umsetzung gefunden werden. Zusammen mit Coopbund und Raiffeisenverband, welche das Genossenschaftswesen vertreten und in Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung hat der Dachverband im Herbst 2021 eine erste, gut besuchte Fachtagung organisiert. In der Folge wurde der Landesregierung als wichtigsten öffentliche Körperschaft die Aufforderung unterbreitet, einen Regietisch einzurichten, an dem in paritätischer Weise die dazu Beauftragten der Behörden und des Dritten Sektors die konkreten Schritte zur Umsetzung in Südtirol vorgeben und in die Wege leiten. Der Dachverband sieht auch die Notwendigkeit, angesichts der komplexen Materie einen interdisziplinären Lernprozess von Verantwortlichen des Landes, der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften und Organisationen des Dritten Sektors zu starten. Denn auch andere große Sozialorganisationen, mit denen der Dachverband im Austausch steht, unterstreichen die Forderung, „co-programmazione“ und „co-progettazione“ ohne weitere Verzögerungen anzugehen.
Von Seiten der Landesregierung ist zunächst die Bereitschaft zur Umsetzung erster Verfahren in dieser Form bestätigt worden, um dabei konkrete Erfahrungen machen und ableiten zu können, welche Rechtsvorgaben auch in Südtirol eigens auszuarbeiten sind. Seitens des Dachverbandes soll nun auch das Gespräch mit dem Gemeindenverband gesucht und ein ersten Informationstreffen für die Mitgliedsorganisationen mit dem Ressortdirektor für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau, Luca Critelli, organisiert werden. Es findet am 09.06.2022 um 17.00 Uhr statt.
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