Hebamme / Entbindungspfleger
Laut Berufsbild (Ministerialdekret 740/94) besitzt die Hebamme (weibliche und männliche Berufsbezeichnung) das Laureatsdiplom und ist im Berufsalbum des Hebammenkollegiums eingetragen. Sie ist jene Fachkraft des Gesundheitswesens, welche die eigenverantwortliche Betreuung und die Beratung der Schwangeren, Gebärenden und der Wöchnerin übernimmt. Zu den Haupttätigkeiten der Hebamme gehören folglich die Betreuung der physiologischen Schwangerschaft, der physiologischen Geburt und des physiologischen Wochenbetts sowie die Versorgung und Betreuung des physiologischen Neugeborenen.
Weitere Zuständigkeitsbereiche sind:
Die Hebamme leistet ihren Beitrag bei der Ausbildung des Hilfspersonals und ist an der Fortbildung der Hebammen direkt beteiligt.
Bei Verdacht oder Auftreten von regelwidrigen oder Gefahr drohenden Zuständen für die Frau und/oder das Neugeborene muss sie einen Arzt/Ärztin hinzuziehen und evtl. entsprechende Notbehandlungsmaßnahmen bis zu seinem Eintreffen durchführen.
Die Hebamme übt ihre Tätigkeit als Angestellte oder freiberuflich in öffentlichen und privaten Strukturen des Gesundheitsdienstes aus. Wir finden sie/ihn in Universitätskliniken, öffentlichen Krankenhäusern, privaten Kuranstalten, Geburtshäusern, Territorialdiensten und in der gynäkologisch – geburtshilflichen Ambulanz.
Mit Ministerialdekret des Gesundheitsministers wird die ständige Weiterbildung der Hebammen, in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse des nationalen Gesundheitsdienstes geregelt.
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana
Weitere Zuständigkeitsbereiche sind:
- Gesundheits- und Sexualerziehung in den Familien sowie in der Gemeinschaft
- Psychoprophylaktische Geburtsvorbereitung und Vorbereitung auf die Elternschaft
- Vorbereitung und Betreuung/Mitarbeit bei gynäkologischen Eingriffen
- Vorbeugung und Erkennung gynäkologischer Tumorerkrankungen
- Die Schwangerenvorsorge, die Beratung der Mutter und Versorgung des physiologischen Neugeborenen
- Unter Berücksichtigung der Berufsethik arbeitet sie selbständig und in Zusammenarbeit mit anderen Berufsbildern des Gesundheitssystems.
Die Hebamme leistet ihren Beitrag bei der Ausbildung des Hilfspersonals und ist an der Fortbildung der Hebammen direkt beteiligt.
Bei Verdacht oder Auftreten von regelwidrigen oder Gefahr drohenden Zuständen für die Frau und/oder das Neugeborene muss sie einen Arzt/Ärztin hinzuziehen und evtl. entsprechende Notbehandlungsmaßnahmen bis zu seinem Eintreffen durchführen.
Die Hebamme übt ihre Tätigkeit als Angestellte oder freiberuflich in öffentlichen und privaten Strukturen des Gesundheitsdienstes aus. Wir finden sie/ihn in Universitätskliniken, öffentlichen Krankenhäusern, privaten Kuranstalten, Geburtshäusern, Territorialdiensten und in der gynäkologisch – geburtshilflichen Ambulanz.
Mit Ministerialdekret des Gesundheitsministers wird die ständige Weiterbildung der Hebammen, in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse des nationalen Gesundheitsdienstes geregelt.
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana
Ausbildung
Das Universitätsdiplom der Hebamme, erlangt im Sinne des Art. 6, Absatz 3, der Gesetzesverordnung 30.12.1992 n. 502 (und darauf folgende Änderungen), befähigt zur Berufsausübung, nach Eintragung in das Berufsalbum des entsprechenden Kollegiums der Hebammen.Mit dem Dekret des Gesundheitsministers, welches im Einverständnis mit dem Ministerium der Universität, der wissenschaftlichen und technologischen Forschung erlassen wurde, werden die Diplome und Zeugnisse, die aufgrund der vorhergehenden Ordnung erlangt wurden, bestimmt. Diese sind dem Universitätsdiplom (Art. 3) gleichwertig und ermöglichen den Zugang zur entsprechenden beruflichen Tätigkeit und zu öffentlichen Ämtern.
Südtirol:
- Bachelor (3 Jahre) für Hebammen an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe "Claudiana"
Andere italienische Provinzen:
- Laurea (3 Jahre) in Ostetricia (Professione sanitaria ostetrica)
Reglementierter Beruf in Berufskammer/album und (Berufs)Kollegien
In ÜbersetzungProfessione sanitaria riconosciuta dal Ministero della Salute e Regioni (febbraio 2018).
Iscrizione all’albo degli ostetrici.
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