Logopädin / Logopäde
M.D. vom 14. September 1994, Nr. 742 G.U. 9. Jänner, Nr. 6
Art. 1.
Der/die Logopäde/in ist eine Fachkraft des Gesundheitsdienstes, die im Besitz eines berufsbefähigenden Laureatsdiploms ist und ihre Tätigkeit in der Prävention und in der rehabilitativen Behandlung der Pathologien der Sprache und der Kommunikation im Entwicklungsalter, im Erwachsenenalter und im Alter ausübt.
Die Tätigkeit des/der Logopäden/in widmet sich der Erziehung und Umerziehung aller Pathologien, die Störungen der Stimme, der Wortbildung, des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs verursachen und der kommunikativen Behinderungen.
Bezugnehmend auf die Diagnose und die ärztliche Verordnung leistet der/die Logopäde/in im Rahmen seiner Kompetenzen folgende Aufgaben:
Der/die Logopäde/in übt seine/ihre Berufstätigkeit in öffentlichen oder privaten Strukturen des Gesundheitsdienstes aus, als Angestellter/e oder in freiberuflicher Tätigkeit.
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana
Art. 1.
Der/die Logopäde/in ist eine Fachkraft des Gesundheitsdienstes, die im Besitz eines berufsbefähigenden Laureatsdiploms ist und ihre Tätigkeit in der Prävention und in der rehabilitativen Behandlung der Pathologien der Sprache und der Kommunikation im Entwicklungsalter, im Erwachsenenalter und im Alter ausübt.
Die Tätigkeit des/der Logopäden/in widmet sich der Erziehung und Umerziehung aller Pathologien, die Störungen der Stimme, der Wortbildung, des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs verursachen und der kommunikativen Behinderungen.
Bezugnehmend auf die Diagnose und die ärztliche Verordnung leistet der/die Logopäde/in im Rahmen seiner Kompetenzen folgende Aufgaben:
- er/sie erarbeitet, auch im multidisziplinären Team, die logopädische Bilanz zur Ermittlung und Überwindung der Bedürfnisse der Klienten/innen;
- er/sie übt autonom die therapeutischen Tätigkeiten zur funktionellen Umerziehung der kommunikativen und kognitiven Behinderungen aus; dabei verwendet er/sie logopädische Therapien der Habilitation und Rehabilitation der verbalen und non verbalen Kommunikation und Sprache;
- er/sie bietet die Verwendung von Hilfsmitteln an, erklärt deren Gebrauch und überprüft die Wirksamkeit;
- er/sie führt Studien, didaktische Tätigkeiten und professionelle Beratungen in Gesundheitsdiensten durch und dort, wo seine/ihre beruflichen Kompetenzen gefordert sind;
- er/sie überprüft die Auswirkungen der Rehabilitationsmethodologie, die mit dem Ziel der funktionellen Wiedererlangung durchgeführt wird.
Der/die Logopäde/in übt seine/ihre Berufstätigkeit in öffentlichen oder privaten Strukturen des Gesundheitsdienstes aus, als Angestellter/e oder in freiberuflicher Tätigkeit.
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana
Ausbildung
M.D. vom 14. September 1994, Nr. 742 G.U. 9. Jänner, Nr. 6Art. 2.
Mit dem Dekret des Gesundheitsministeriums wird die komplementäre Ausbildung nach der Grundausbildung geregelt, in Bezug auf die spezifischen Anforderungen des Nationalen Gesundheitsdienstes.
Art. 3.
Das Universitätsdiplom des/der Logopäden/in, erlangt laut Art. 6, Komma 3, des Gesetzgebenden Dekrets vom 30. Dezember 1992, Nr. 502 und darauf folgende Änderungen, befähigt zur Berufsausübung.
Art. 4.
Mit dem Dekret des Gesundheitsministers, welches im Einverständnis mit dem Minister der Universität und der wissenschaftlichen und technologischen Forschung erlassen wurde, werden die Diplome und die Zeugnisse ermittelt, die aufgrund der vorhergehenden Regelung erlangt wurden und dem Universitätsdiplom (Art. 3) gleichwertig sind und damit den Zugang zur entsprechenden beruflichen Tätigkeit und zu öffentlichen Ämtern ermöglichen.
Südtirol:
- Bachelor (3 Jahre) in Logopädie an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe "Claudiana"
Andere italienische Provinzen:
- Laurea di primo livello (3 Jahre) in Logopedia (Professioni sanitarie della riabilitazione)
Quellen und Links
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe ClaudianaSüdtiroler Landesverwaltung - Beruf
Federazione Logopedisti Italiani
Federazione nazionale Ordini TSRM-PSTRP
Beschreibung des Berufsbilders
Kammer der Medizinischen Röntgentechniker und der Sanitätstechnischen, Rehabilitative und Präventiven Gesundheitsberufe der Autonome Provinz Bozen
Reglementierter Beruf in Berufskammer/album und (Berufs)Kollegien
Anerkannter Gesundheitsberuf, laut Lorenzin-Gesetz vom Februar 2018Eintragung in das Berufsverzeichnis der LogopädInnen der Kammer der medizinischen Röntgentechniker und der sanitätstechnischen, rehabilitativen und präventiven Gesundheitsberufe
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