Sozialbetreuer/in (O.S.A.)
Sozialbetreuer und Sozialbetreuerinnen sind hauptsächlich in 3 Bereichen tätig: in der Betreuung von alten Menschen, von Menschen mit Behinderungen und von psychisch kranken Menschen.
In der Altenpflege umfasst das Tätigkeitsfeld stationäre (Alten- und Pflegeheime), teilstationäre (Tagespflegestätten) und ambulante Einrichtungen (Hauspflegedienst, Tagesstätten). Die pflegenden und begleitenden Tätigkeiten werden - oft gemeinsam mit Pflegehelfer und Pflegehelferinnen- in Absprache mit den Betreuten selbst, beziehungsweise mit den Fachkräften ( z. B. Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen) vereinbart und selbstständig organisiert.
In der Familienhilfe sind sie in vielfältigen Notsituationen von Familien, die eine ganzheitliche Betreuung erfordern, tätig. Sie übernehmen z. B. die Versorgung der Kinder oder pflegebedürftiger Familienmitglieder, bis die Familie wieder in der Lage ist, mit eigener Kraft die Aufgaben zu bewältigen.
Als Mitarbeiter und Mitarbeiterin für die Integration von Kindern und Schülern/ Schülerinnen mit Behinderung helfen sie bei der Betreuung oder Ausbildung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit körperlicher oder geistiger Behinderung. Zu den Tätigkeiten gehört:
Südtiroler Landesverwaltung
In der Altenpflege umfasst das Tätigkeitsfeld stationäre (Alten- und Pflegeheime), teilstationäre (Tagespflegestätten) und ambulante Einrichtungen (Hauspflegedienst, Tagesstätten). Die pflegenden und begleitenden Tätigkeiten werden - oft gemeinsam mit Pflegehelfer und Pflegehelferinnen- in Absprache mit den Betreuten selbst, beziehungsweise mit den Fachkräften ( z. B. Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen) vereinbart und selbstständig organisiert.
In der Familienhilfe sind sie in vielfältigen Notsituationen von Familien, die eine ganzheitliche Betreuung erfordern, tätig. Sie übernehmen z. B. die Versorgung der Kinder oder pflegebedürftiger Familienmitglieder, bis die Familie wieder in der Lage ist, mit eigener Kraft die Aufgaben zu bewältigen.
Als Mitarbeiter und Mitarbeiterin für die Integration von Kindern und Schülern/ Schülerinnen mit Behinderung helfen sie bei der Betreuung oder Ausbildung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit körperlicher oder geistiger Behinderung. Zu den Tätigkeiten gehört:
- Hilfe bei Erziehung und Ausbildung: allgemeine Betreuung während des Unterrichts (unter Aufsicht der Lehrpersonen), Begleitung bei Transport
- Unterstützung im Alltag: z.B. bei der Körperpflege, beim Essen, bei Einkaufs- und Behördengängen usw.
- Mitarbeit in der Therapie: Durchführung physiotherapeutischer, logopädischer und anderer Übungen nach vorgegebenem Programm.
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Ausbildung
SchuleVollzeitausbildung zum Sozialbetreuer/zur Sozialbetreuerin an der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt (Dauer: 3 Jahre);
Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
- 4 Wochen Vorpraktikum in Sozialdiensten und
- Mittelschulabschluss und Mindestalter von 18 Jahren oder
- 2 Jahre Oberschule bzw. 2 Jahre Vollzeitberufsbildung oder abgeschlossene Lehre.
- Spezialprojekt für Absolventen und Absolventinnen einer beliebigen 5-jährigen Oberschule (Matura): Voraussetzung dafür ist ein Vorpraktikum von 4 Wochen in Einrichtungen der Sozialdienste. Die Ausbildung dauert 4 Semester.
Sonstiges
- Berufsbegleitende Ausbildung zum Sozialbetreuer/zur Sozialbetreuerin ab 25 Jahren an der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt: Voraussetzung dafür ist ein Vorpraktikum von 4 Wochen in Einrichtungen der Sozialdienste. Die Ausbildung dauert 4 Jahre und wird in Form von Blockveranstaltungen angeboten.
- Ausbildung zum/zur Sozialbetreuer/in in Teilzeitform ab 25 Jahren an der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt: Voraussetzung dafür ist ein Vorpraktikum von 2 Wochen in Einrichtungen der Sozialdienste. Die Ausbildung dauert 4 Jahre. Der Theorieunterricht ist an drei Vormittagen pro Woche und an einzelnen Nachmittagen vorgesehen.
Nicht-organisierte Tätigkeit in Berufskammer/album und (Berufs)kollegien, in Berufsverbänden organisiert
Il profilo professionale, la formazione e l’attività dell’operatore o dell’operatrice socioassistenziale con formazione complementare in assistenza sanitaria è regolamentato dalla Legge provinciale 13/91 art. 23 e dal decreto del Presidente della Provincia nr.42/09.zurück