Pflegehelfer/in (O.S.S.)
Menschen, die sich alters- oder krankheitsbedingt in ihren Grundbedürfnissen nicht mehr selber versorgen können, werden von Einrichtungen der Sozialdienste oder der Sanitätseinheiten betreut.
Diese Aufgaben werden von folgenden Personen erfüllt: Pflegehelfer/Pflegehelferinnen, Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen (welche eher für den therapeutischen Bereich zuständig sind) sowie Sozialbetreuer/Sozialbetreuerinnen. Als Fachkräfte für die Grundpflege sorgen sie für die Körperpflege, die Hilfe bei der Essenseinnahme, die Reinigung des Zimmers und eventuell eingesetzter therapeutischer Hilfsmittel; sie sorgen für den Transport zur Untersuchung und Behandlung und geben Hilfestellung bei den verschiedenen kleinen, aber notwendigen Diensten des täglichen Lebens.
Bei all diesen Pflegetätigkeiten steht die Verbesserung oder Erhaltung des körperlich-seelisch-geistigen Zustandes der Betreuten im Mittelpunkt. Pflegehelfer und Pflegehelferinnen achten auf die noch vorhandene Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen und richten ihre Aufmerksamkeit auf deren soziale Bedürfnisse. Besonders wichtig sind auch ein guter Kontakt und klare Vereinbarungen mit den Angehörigen, die durch diese Hilfe entlastet werden. Auch die Sterbebegleitung kann zu ihren Aufgaben gehören.
Südtiroler Landesverwaltung
Diese Aufgaben werden von folgenden Personen erfüllt: Pflegehelfer/Pflegehelferinnen, Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen (welche eher für den therapeutischen Bereich zuständig sind) sowie Sozialbetreuer/Sozialbetreuerinnen. Als Fachkräfte für die Grundpflege sorgen sie für die Körperpflege, die Hilfe bei der Essenseinnahme, die Reinigung des Zimmers und eventuell eingesetzter therapeutischer Hilfsmittel; sie sorgen für den Transport zur Untersuchung und Behandlung und geben Hilfestellung bei den verschiedenen kleinen, aber notwendigen Diensten des täglichen Lebens.
Bei all diesen Pflegetätigkeiten steht die Verbesserung oder Erhaltung des körperlich-seelisch-geistigen Zustandes der Betreuten im Mittelpunkt. Pflegehelfer und Pflegehelferinnen achten auf die noch vorhandene Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen und richten ihre Aufmerksamkeit auf deren soziale Bedürfnisse. Besonders wichtig sind auch ein guter Kontakt und klare Vereinbarungen mit den Angehörigen, die durch diese Hilfe entlastet werden. Auch die Sterbebegleitung kann zu ihren Aufgaben gehören.
Südtiroler Landesverwaltung
Ausbildung
SchuleNach dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule: Besuch der 4-jährigen Berufsfachschule für Pflege und Soziales an der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt. An der Landesfachschule für Sozialberufe Hannnah Arendt gibt es ab einem Mindestalter von 17 Jahren eine einjährige Vollzeitausbildung. Ein Vorpraktikum wird empfohlen.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet ebenfalls eine einjährige Ausbildung ab einem Mindestalter von 17 Jahren, an.
Sonstiges
An der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt wird eine berufsbegleitende Ausbildung angeboten. Diese dauert circa zwei Jahre und wird in Blockveranstaltungen durchgeführt (ca. 11 Unterrichtsblöcke pro Jahr).
Voraussetzungen:
- Alter von mindestens 25 Jahren, Abschlussdiplom der Mittelschule.
- Die Ausbildung zu/zur Pflegehelfer/in in Teilzeitform dauert zwei Jahre. Der Theorieunterricht ist an drei Vormittagen pro Woche vorgesehen. Das Mindestalter muss bei der Einschreibung 25 Jahre betragen, ein Vorpraktikum wird empfohlen.
Reglementierter Beruf in Berufskammer/album und (Berufs)Kollegien
Anerkannter Gesundheitsberuf, laut Lorenzin-Gesetz vom Februar 2018 ** D.D.L. Lorenzin Art. 5: tale decreto di legge stabilisce che l’Assistente Sociale non è più una figura tecnica, ma una professione sociosanitaria (in questo modo sono equiparati ad altre figure)
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