23.04.2025
15 Jahre Verein für Sachwalterschaft
Dachverband für Soziales und GesundheitDer im Dezember 2010 gegründete Verein für Sachwalterschaft feiert heuer sein 15-jähriges Bestehen. Die Entstehungsgeschichte des Vereins ist eng mit dem Dachverband für Soziales und Gesundheit verknüpft, der weit mehr als nur Geburtshelfer für den Verein gewesen ist.
Sachwalterschaft bedeutet Hilfe statt Entmündigung. Heikle Themen wie Entmündigung, Teilentmündigung und später zur Sachwalterschaft sind im Dachverband für Soziales und Gesundheit stets mit großer Aufmerksamkeit verfolgt worden. Deshalb hat der Dachverband im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen 15 Jahre lang selbst einen Beratungs- und Unterstützungsdienst angeboten und war tausenden Personen bei der Beantragung einer Sachwalterschaft behilflich. Im Sommer 2019 hat der Dachverband diesen Fachdienst zur Gänze dem gemeinnützigen Verein für Sachwalterschaft übertragen.
Anlässlich des 15-jährigen Jubiläums wird der Verein eine Sensibilisierungsstrategie in den sozialen Medien starten, um bewährte Praktiken in der Sachwalterschaft sichtbar zu machen. Außerdem hat der Verein den Entwurf des Ethikkodexes für die Sachwalter vorgestellt – ein Dokument, das auf nationaler Ebene einzigartig ist. Seine Ausarbeitung basiert auf praktischer Erfahrung und dem kontinuierlichen Austausch mit Betroffenen, Angehörigen, Fachkräften und Diensten. Der Kodex orientiert sich an den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention, der Erklärung von Yokohama und dem Gesetz 6/2004, das die Maßnahme der Sachwalterschaft eingeführt hat. Er zielt darauf ab, eine verantwortungsbewusste, reflektierte und respektvolle Ausübung der Rolle zu fördern, durch klare, gemeinsame Verhaltensregeln, die auf die Qualität der Beziehung zur betroffenen Person ausgerichtet sind. Die endgültige Version des Ethikkodexes wird am 3. Oktober 2025 im Rahmen des Europäischen Forums zum rechtlichen Schutz schutzbedürftiger Personen bei EURAC Research vorgestellt.
Die Sachwalterschaft wurde in Italien mit Gesetz Nr. 6 vom 9. Januar 2004 eingeführt. Sie ist damit eine relativ neue rechtliche Schutzmaßnahme zum Schutz eines jeden Menschen, der sich in besonders schwierigen Lebensumständen befindet, und in seinen autonomen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Bis dahin hatte es im Fall einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit nur ein Entweder-Oder gegeben: Die Betroffenen bekamen einen Vormund und wurden entmündigt oder teilentmündigt. Heute wird in solchen Fällen fast ausnahmslos eine Sachwalterschaft vorgesehen. Ein enormer Fortschritt.
Tatsächlich gibt es eine steigende Zahl von volljährigen, erwachsenen Menschen, die ihr Leben alleine nicht mehr im Griff haben. Das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter, ein Unfall, eine Krankheit, ein Suchtproblem, eine Behinderung, vieles kann dazu führen auf Hilfe angewiesen zu sein. Zu ihrem Schutz kann das Gericht einen Sachwalter als Beistand einsetzen. Dieser unterstützt die Betroffenen dann so gut wie möglich. Er kümmert sich um die ihm anvertraute Person, sorgt für ihr Wohl. Er verwaltet je nach Bedarf die Finanzen, vertritt sie bei Ämtern und erledigt Behördengänge.
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