15.03.2016
Staatlicher Vermögensindikator ISEE – Urteil des Staatsrates
Dachverband Mitgliedsorganisationen
Der Staatsrat hat mit dem am 29. Februar 2016 hinterlegten Urteil Nr. 842/2016 den Beschluss des regionalen Verwaltungsgerichtshofes Latium bestätigt, laut dem Begleitzulagen, Fürsorgeleistungen und Entschädigungsleistungen nicht in das für den Vermögensindikator ausschlaggebende Einkommen einfließen und somit ihre Mitberechnung unrechtmäßig ist. Die Richter begründen ihren Beschluss mit der Tatsache, dass genannte Leistungen „keiner Vergütung und schon gar nicht der Ansammlung von persönlichem Vermögen dienen, sondern vielmehr dem Ausgleich einer objektiven Arbeitsunfähigkeit, die an sich schon Beschwerlichkeiten und eine Einschränkung der Einkommenskapazität bewirkt“. Demzufolge kann eine Entschädigung mit Bezug auf den Vermögensindikator ISEE nicht als Einkommen bezeichnet werden.
Dieses Urteil ist rückwirkend; daher müssen all jene Fälle nochmals berücksichtigt werden, die ausgeschlossen oder für die nicht geschuldete Zahlungen gefordert worden sind.
Dieses Urteil ist rückwirkend; daher müssen all jene Fälle nochmals berücksichtigt werden, die ausgeschlossen oder für die nicht geschuldete Zahlungen gefordert worden sind.
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