21.03.2016
Vollversammlung 2016 - Selbstvertretung und mitbestimmen
Dachverband für Soziales und GesundheitDie Anliegen und Probleme der über 50 gemeinnützigen Organisationen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit wurden heute vorgestellt. Für das Jahr 2016 gibt es drei Schwerpunkte: Eine bessere Absicherung des Subsidiaritätsprinzips, sowie die konkrete Anwendung und Umsetzung der an sich sehr positiven neuen Landesgesetze zur Inklusion und zur Vergabe von Diensten.
Am 18. März 2016 hatte die Vollversammlung 2016 des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit stattgefunden. Bezeichnend war vor allem das große Einvernehmen der immerhin 53 unterschiedlichen gemeinnützigen Organisationen die im Dachverband zusammengeschlossen sind.Zur Bildergalerie
Heute Vormittag wurden nun die wichtigsten Anliegen in einer Pressekonferenz vorgestellt und Landesrätin Martha Stocker hat dazu Stellung genommen.
Die großen Themen und die Entwicklungen in Südtirols Gesellschaft hinterlassen ihre Spuren natürlich ebenso beim Dachverband gleich wie in der Lebenssituation der einzelnen Bürger/innen in Südtirol, die nach langen Jahren der wachsenden Möglichkeiten nun feststellen müssen, dass vermeintliche Sicherheiten in allen Ebenen auch wegbrechen können. So gibt es für alle mehr Leistungsdruck am Arbeitsplatz, stockende Gehaltsentwicklungen, fehlende Mittel für innovative Projekte und auch eine Verknappung von Diensten der öffentlichen Hand, wo ebenfalls Einsparungen spürbar sind. So mussten in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Nonprofit-Organisationen ihre bisher geführte Dienste abgeben oder auflösen, weil diese wegen Ausschreibungsverfahren teils auch an provinzfremde Sozialunternehmen vergeben wurden.
„Es braucht eine bessere Absicherung des Subsidiaritätsprinzips bei der Überantwortung der Aufgaben. Wo es geht, soll den Bürgern auch bei Diensten im Sozial- und Gesundheitssektor Wahlfreiheit ermöglicht werden“, sagte Dachverband-Präsident Martin Telser und Vizepräsidentin Dorotea Postal wies darauf hin, dass derzeit immerhin der Großteil der sozialen Dienste in Südtirol von der Öffentlichen Hand abgewickelt werden.
Es spreche nichts gegen eine stärkere Einbindung der privaten Anbieter, sagte Landesrätin Martha Stocker, und sie betonte: „Es ist wichtig, dass wir einen guten Mix haben zwischen Öffentlichen und Privaten. Egal wer die Dienste anbietet, wir müssen immer von den Notwendigkeiten der Menschen ausgehen.“
Große Erwartungen für bessere Rahmenbedingungen setzen die Verantwortlichen von gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitsorganisationen auf das kürzlich verabschiedete Vergabegesetz des Landes: „Es soll einen katastrophalen Trend aufhalten, der zahlreiche heimische Nonprofit-Organisationen um die Beauftragung von lange geführten, oft auch selbst entwickelten sozialen Diensten gebracht hat“, so Martin Telser.
Um kein Risiko möglicher Rekurse andere Bewerber oder Einwände durch den Rechnungshof einzugehen, wurden die Dienste letzthin fast ausschließlich nur mehr mit Ausschreibeverfahren vergeben, womit sich vor allem für kleinere Organisationen kaum zu bewältigende Hürden stellten – aber auch größere mancherorts das Nachsehen hatten. Im neuen Gesetz ist nun ein spezifisches Reglement für soziale und Gesundheitsdienste vorgesehen, welches mehr Sicherheiten und eine bessere Perspektive für die Funktion dieser Organisationen als Dienstleister bieten soll. Hier braucht es mutige Behörden, die im Dialog neue Wege gehen.
Landesrätin Martha Stocker äußerte sich dazu zurückhaltend: „Beim Vergabegesetz geht es letztlich immer um Transparenz. Es wird wahrscheinlich nicht in allen Bereichen gehen, dass es eine Direktvergabe an jemanden gibt. Auch im Sozialen wird es die eine oder andere Konkurrenz – auch untereinander - geben. Daran werden wir uns gewöhnen müssen und das ist wahrscheinlich ein Novum, auf das wir uns einstellen müssen.“
Lobende Worte und Übereinstimmung gab es hingegen für das neue Landesgesetzes zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, ein wichtiger Meilenstein vom vergangenen Jahr. „Nun geht es darum, die Vorgaben mittels entsprechender Durchführungsbestimmungen umzusetzen und damit den Erwartungen der betroffenen Menschen und ihrer Familien entgegen zu kommen. Dabei hat sich schon bei den ersten Schwerpunkten Arbeit und Monitoring- Ausschuss erwiesen, wie mühsam es ist, wenn sich verschiedene Behörden und Interessenvertretungen dann konkret auf Ansprüche, Abläufe und verbindliche Leistungen einigen müssen und auch das Budget dafür bereit stehen muss“, so Telser. Es müsse eine stärkere Forcierung auf Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft geben, mit Hilfe entsprechender Stützmaßnahmen und individueller Begleitung. Geschützte Werkstätten sollen nicht die Standartregel sein.
„Uns ist bewusst, dass wir hier etwas tun müssen“, sagte Landesrätin Stocker: „Gerade was den Bereich der Arbeitsintegration angeht, werden wir sicher einige Verbesserungen über die Durchführungsbestimmungen aufnehmen und dazu auch die Ressourcen bereitstellen müssen.“ Auch im Bereich Wohnen sei klar, dass es zusätzliche Anstrengungen brauche und wo man zusammen etwas entwickeln müsse.
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