21.03.2016
Selbstvertretung und Mitbestimmung: Rückblick auf die Vollversammlung 2016 des Dachverbandes
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Interessen vertreten und mitreden, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden: Diese Aufgabe ist nicht nur für die Betroffenenorganisationen, sondern auch für den Dachverband für Soziales und Gesundheit von besonderer Bedeutung. Dachverband-Präsident Martin Telser zeigt bei der Vollversammlung am 18. März 2016 auf, wie viele Gespräche mit Politik, Verwaltung und Institutionen im letzten Jahr zu führen waren, um immer wieder aufs Neue die Vorstellungen und Anliegen von Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder sozialen Notlagen zu erklären und in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Vor allem beim neuen Landesgesetz zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gab es zahlreiche Arbeitsgruppen und immer wieder auch Abstimmung zwischen den Mitgliedsorganisationen, damit gemeinsame Empfehlungen mit Nachdruck eingebracht werden konnten. Doch auch das Landesvergabegesetz, welches nicht nur Ausschreibungen, sondern in einem eigenen Abschnitt auch die Vergabe von sozialen und anderen spezifischen Dienstleistungen regelt, trägt den Vorschlägen der Non-Profit-Organisationen Rechnung. Das geht nicht immer reibungslos vonstatten, denn einerseits sind viele unterschiedliche Behörden für die Anliegen der Mitgliedsorganisationen zuständig – und sie nehmen diese Aufgabe oft nicht in derselben Form wahr. Zum anderen ist es auch nicht selbstverständlich, dass alle Initiativen von Anfang an bekannt sind, weshalb dann eine Mitsprache erst ab einem fortgeschrittenen Entwicklungsstand möglich ist. Im Großen und Ganzen aber kann der Zusammenarbeit unter den Mitgliedsorganisationen und mit den zuständigen Funktionär/innen in Politik und Verwaltung ein gutes Zeugnis ausgestellt werden, so der Grundtenor bei der Vollversammlung des Dachverbandes 2016, was sich dann auch in der einvernehmlichen Verabschiedung der Programme gezeigt hatte.
Vor allem beim neuen Landesgesetz zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gab es zahlreiche Arbeitsgruppen und immer wieder auch Abstimmung zwischen den Mitgliedsorganisationen, damit gemeinsame Empfehlungen mit Nachdruck eingebracht werden konnten. Doch auch das Landesvergabegesetz, welches nicht nur Ausschreibungen, sondern in einem eigenen Abschnitt auch die Vergabe von sozialen und anderen spezifischen Dienstleistungen regelt, trägt den Vorschlägen der Non-Profit-Organisationen Rechnung. Das geht nicht immer reibungslos vonstatten, denn einerseits sind viele unterschiedliche Behörden für die Anliegen der Mitgliedsorganisationen zuständig – und sie nehmen diese Aufgabe oft nicht in derselben Form wahr. Zum anderen ist es auch nicht selbstverständlich, dass alle Initiativen von Anfang an bekannt sind, weshalb dann eine Mitsprache erst ab einem fortgeschrittenen Entwicklungsstand möglich ist. Im Großen und Ganzen aber kann der Zusammenarbeit unter den Mitgliedsorganisationen und mit den zuständigen Funktionär/innen in Politik und Verwaltung ein gutes Zeugnis ausgestellt werden, so der Grundtenor bei der Vollversammlung des Dachverbandes 2016, was sich dann auch in der einvernehmlichen Verabschiedung der Programme gezeigt hatte.
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