31.03.2015
5 Promille 2015: Bis 7. Mai 2015 einschreiben
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Die Agentur der Einnahmen teilt im Rundschreiben Nr. 13/E vom 26.03.2015 mit, dass Volontariatsvereinigungen die Anträge zur Einschreibung der 5 Promille ab 26. März einreichen können. Die vorgeschriebenen Voraussetzungen sind gleich geblieben.
Wichtig: für jedes Jahr muss die Einschreibung neu beantragt werden!Der Antrag um Einschreibung muss auf telematischem Wege innerhalb Donnerstag, 7. Mai 2015 der Agentur der Einnahmen übermittelt werden.
Der Dachverband bietet allen Mitgliedsorganisationen an, die Anträge um Einschreibung der 5 Promille entgegenzunehmen, deren Kontrolle und telematische Weiterleitung durchzuführen, die Ersatzerklärung zu übermitteln, sowie weitere Hilfestellungen in diesem Zusammenhang.
Sollten sich, nach erfolgter Kontrolle von Seiten des Dachverbandes, Abweichungen zwischen den erhaltenen Daten und jenen der Agentur der Einnahmen ergeben, werden wir Sie umgehend darüber informieren. Nach Veröffentlichung der vorläufigen und definitiven 5 Promillelisten der Agentur der Einnahmen, werden diese abschließend nochmal überprüft.
Schreiben Sie sich ein und geben Sie Ihre Steuernummer bekannt!
Wir werden Sie weiterhin über die nächsten Schritte und Fälligkeiten informieren.
Informationen: Nadia Maltagliati, nadia.maltagliati@dsg.bz.it, Tel. 0471 324667.
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