18.05.2022
Wann kommt der neue Sozialplan?
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Vor fünfzehn Jahren wurde nach einer entsprechenden Vorbereitungsphase, der bislang letzte und aktuell gültige Sozialplan verabschiedet. Ein solcher ist im Art. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Sozialdienste Nr. 13 vom 30.04.1991 vorgesehen und sollte alle fünf Jahre von der Landesregierung neu aufgelegt werden. Zusammen mit anderen Interessensverbänden hat der Dachverband immer wieder auf eine Erneuerung gepocht und es war eines der ersten Ziele in der Sozialpolitik dieser Legislatur, einen solchen auf die Wege zu bringen. Immerhin braucht es dieses Programm, um „die anzustrebenden Ziele, die Richtlinien zur funktionellen Gestaltung, die Organisationsstruktur und die Einzugsgebiete der Sozialdienste, die Kriterien und die näheren Bestimmungen für die Inanspruchnahme der Leistungen, die Methoden, die beim Erbringen der Leistungen anzuwenden sind, die Art und Weise der gegenseitigen Ergänzung der Programme und der Maßnahmen der Sozial- und Gesundheitsdienste, den Personalbedarf, die Richtlinien für die Aus- und Fortbildung sowie die Umschulung und das Ausmaß und die Verwendung der verfügbaren Finanzmittel sowie den Deckungsgrad der Ausgaben der Trägerkörperschaften“ festzulegen.
Zunächst war zur Planung der Arbeiten eine kleine Steuerungsgruppe eingesetzt worden, wo neben der Landesrätin und den Funktionär/innen der Landesverwaltung auch je eine Vertretung für die öffentlichen und für die gemeinnützigen Einrichtungen eingebunden waren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes war die Eurac beauftragt worden, den Status zu erheben, Projektionen auszuarbeiten und fünf Fachtagungen zu den verschiedenen Aspekten der Sozialpolitik zu organisieren. Durch die Corona-Pandemie musste allerdings die Teilnehmer/innenzahl eingeschränkt werden, so dass es gezielte Einladungen für die Treffen gab. Das mit der Studie beauftragte Team in der Eurac hat die Ergebnisse gesammelt und dokumentiert und in Form eines sehr umfangreichen Abschlussberichtes an das Land als Auftraggeber übergeben. Dort wird nun an der eigentlichen Ausarbeitung des Plans gearbeitet, wobei das Institut Chiron vor einem Jahr von der Landesabteilung Soziales mit der Erstellung eines Entwurfs beauftragt worden ist.
Noch werden die einzelnen Abschnitte des Entwurfs amtsintern gesichtet und angepasst. Landesrätin Waltraud Deeg hat einen neuen Austausch mit den Stakeholdern zum Thema zugesichert und möchte hierzu eine vorläufige Fassung vorlegen, die von Seiten der Landesverwaltung grundsätzlich für gut befunden wurde. Dann soll es eine weitere Phase der Verfeinerung und Anpassung geben, um das Dokument dann in der Landesregierung möglichst im Herbst zur Abstimmung bringen zu können.
Zunächst war zur Planung der Arbeiten eine kleine Steuerungsgruppe eingesetzt worden, wo neben der Landesrätin und den Funktionär/innen der Landesverwaltung auch je eine Vertretung für die öffentlichen und für die gemeinnützigen Einrichtungen eingebunden waren. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes war die Eurac beauftragt worden, den Status zu erheben, Projektionen auszuarbeiten und fünf Fachtagungen zu den verschiedenen Aspekten der Sozialpolitik zu organisieren. Durch die Corona-Pandemie musste allerdings die Teilnehmer/innenzahl eingeschränkt werden, so dass es gezielte Einladungen für die Treffen gab. Das mit der Studie beauftragte Team in der Eurac hat die Ergebnisse gesammelt und dokumentiert und in Form eines sehr umfangreichen Abschlussberichtes an das Land als Auftraggeber übergeben. Dort wird nun an der eigentlichen Ausarbeitung des Plans gearbeitet, wobei das Institut Chiron vor einem Jahr von der Landesabteilung Soziales mit der Erstellung eines Entwurfs beauftragt worden ist.
Noch werden die einzelnen Abschnitte des Entwurfs amtsintern gesichtet und angepasst. Landesrätin Waltraud Deeg hat einen neuen Austausch mit den Stakeholdern zum Thema zugesichert und möchte hierzu eine vorläufige Fassung vorlegen, die von Seiten der Landesverwaltung grundsätzlich für gut befunden wurde. Dann soll es eine weitere Phase der Verfeinerung und Anpassung geben, um das Dokument dann in der Landesregierung möglichst im Herbst zur Abstimmung bringen zu können.
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