26.08.2015
Entlohnung in Geschützten Werkstätten: Weg vom Taschengeld, hin zum sozialen Mindesteinkommen für Menschen mit Behinderung
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Stellungnahme des Dachverbandes
Eine Aufstockung dieses Betrags auf die Höhe des sozialen Mindesteinkommens als Anspruch eines jeden Besuchers der Werkstatt – auch in Kombination mit einer allfälligen Zivilinvalidenrente - erscheint als angemessen und entspricht dem Verständnis einer größtmöglichen Selbstbestimmung.
In diesem Sinn möchten wir seitens des Dachverbandes unterstreichen, dass bereits in den Vorbereitungsarbeiten zum neuen Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen von verschiedenen Organisationen festgestellt worden war, dass die bisherige Regelung durch ein neues Berechnungssystem abzulösen ist. Es soll den Menschen, die in den Werkstätten tätig sind, ein Entgelt bereitstellen, welches einem Einkommen näher kommt, wenngleich es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis im allgemeinen Sinn handeln kann.
Aus diesem Grund ersuchen wir die Landesregierung, die Gesetzgebungskommission und den Landtag, die Weichen dafür zu stellen, dass ein Prozess einer grundsätzlichen Überarbeitung dieser Sozialleistungen beginnt, welcher – in Abstimmung mit dem Nationalen Vorsorgesinstitut INPS, dem Steueramt und natürlich mit den Betroffenenorganisationen, zu einer neuen Form eines sozialen Mindesteinkommens für Menschen mit Behinderung führt. Dabei müssen die Aspekte der Besteuerung, der an das Einkommen gekoppelten Sozialleistungen Begünstigungen und Steuererleichterungen für die betreuenden Angehörigen und der Betreffenden selbst berücksichtigt werden, so dass es zu keinen Benachteiligungen kommt.
Menschen mit Behinderung, die in Geschützten Werkstätten arbeiten, bekommen derzeit ein Taschengeld als Entlohnung. Der Dachverband für Soziales und Gesundheit ist für eine grundsätzliche Überarbeitung dieser Sozialleistungen, die zu einer neuen Form eines sozialen Mindesteinkommens für Menschen mit Behinderung führen sollte.
Im Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt des Landes ist auch eine Abänderung des neuen Gesetzes zu Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die derzeitige Formulierung des Art. 17 des Landesgesetzes 7/2015 kam bekanntlich durch einen Abstimmungsfehler zu Stande und betrifft jene Menschen, die in den Geschützten Werkstätten tätig sind. In den Sozialstatistiken des Landes 2014 wird die Zahl der Aufnahmekapazität mit 742 beziffert. Dazu kommen die Anvertrauungsprojekte. Wer dort aufgenommen ist, bezieht laut bisheriger Regelung ein Taschengeld, welches 2014 von 96,50 bis 484,00 Euro betragen kann.Eine Aufstockung dieses Betrags auf die Höhe des sozialen Mindesteinkommens als Anspruch eines jeden Besuchers der Werkstatt – auch in Kombination mit einer allfälligen Zivilinvalidenrente - erscheint als angemessen und entspricht dem Verständnis einer größtmöglichen Selbstbestimmung.
In diesem Sinn möchten wir seitens des Dachverbandes unterstreichen, dass bereits in den Vorbereitungsarbeiten zum neuen Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen von verschiedenen Organisationen festgestellt worden war, dass die bisherige Regelung durch ein neues Berechnungssystem abzulösen ist. Es soll den Menschen, die in den Werkstätten tätig sind, ein Entgelt bereitstellen, welches einem Einkommen näher kommt, wenngleich es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis im allgemeinen Sinn handeln kann.
Aus diesem Grund ersuchen wir die Landesregierung, die Gesetzgebungskommission und den Landtag, die Weichen dafür zu stellen, dass ein Prozess einer grundsätzlichen Überarbeitung dieser Sozialleistungen beginnt, welcher – in Abstimmung mit dem Nationalen Vorsorgesinstitut INPS, dem Steueramt und natürlich mit den Betroffenenorganisationen, zu einer neuen Form eines sozialen Mindesteinkommens für Menschen mit Behinderung führt. Dabei müssen die Aspekte der Besteuerung, der an das Einkommen gekoppelten Sozialleistungen Begünstigungen und Steuererleichterungen für die betreuenden Angehörigen und der Betreffenden selbst berücksichtigt werden, so dass es zu keinen Benachteiligungen kommt.
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