Arbeitssicherheit
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit gelten für gemeinnützige Organisationen ebenso wie für gewerbliche Betriebe.
Die Angestellten sind nicht nur im Sinne der Sicherheit bei der Arbeit und bei der Arbeitsstelle zu schützen, sondern auch als aktive Subjekte zu betrachten: sie müssen informiert und sensibilisiert werden, damit sie sich bewusst werden über den Zustand des eigenen Arbeitsplatzes, der Risiken und der getroffenen Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen. Dem zugrunde liegt das Prinzip der Beteiligung aller betroffenen Personen in den Prozess der Verbesserung der Prävention und dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Dieses Prinzip gilt auch für gemeinnützige Organisationen, die ebenso alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit (Risikobewertung, Ernennungen von Verantwortlichen, Schulungen und Information) einhalten müssen.
Ebenso sind alle ehrenamtlich oder freiwillig tätigen Personen über Risiken und Präventionsmaßnahmen aufzuklären.
Der Dachverband bietet den Mitgliedsorganisationen Beratung und praktischen Support damit die gesetzlichen Vorgaben in Sachen Arbeitssicherheit verstanden und eingehalten werden und eine Kultur der Prävention entsteht.
Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Schulungen für Mitarbeiter/innen und Verantwortungsträger. Entsprechende Online-Kurse zur Arbeitssicherheit können absolviert werden.
Die zugrunde liegenden Normen sind der “Einheitstext zur Arbeitssicherheit“ (D.Lgs. 81/2008, modifiziert mit D.Lgs. Nr. n.151/2015), sowie das Abkommen Staat-Regionen und Autonomen Provinzen Trient und Bozen in Sachen Fortbildung.
Die Angestellten sind nicht nur im Sinne der Sicherheit bei der Arbeit und bei der Arbeitsstelle zu schützen, sondern auch als aktive Subjekte zu betrachten: sie müssen informiert und sensibilisiert werden, damit sie sich bewusst werden über den Zustand des eigenen Arbeitsplatzes, der Risiken und der getroffenen Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen. Dem zugrunde liegt das Prinzip der Beteiligung aller betroffenen Personen in den Prozess der Verbesserung der Prävention und dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Dieses Prinzip gilt auch für gemeinnützige Organisationen, die ebenso alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit (Risikobewertung, Ernennungen von Verantwortlichen, Schulungen und Information) einhalten müssen.
Ebenso sind alle ehrenamtlich oder freiwillig tätigen Personen über Risiken und Präventionsmaßnahmen aufzuklären.
Der Dachverband bietet den Mitgliedsorganisationen Beratung und praktischen Support damit die gesetzlichen Vorgaben in Sachen Arbeitssicherheit verstanden und eingehalten werden und eine Kultur der Prävention entsteht.
Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Schulungen für Mitarbeiter/innen und Verantwortungsträger. Entsprechende Online-Kurse zur Arbeitssicherheit können absolviert werden.
Die zugrunde liegenden Normen sind der “Einheitstext zur Arbeitssicherheit“ (D.Lgs. 81/2008, modifiziert mit D.Lgs. Nr. n.151/2015), sowie das Abkommen Staat-Regionen und Autonomen Provinzen Trient und Bozen in Sachen Fortbildung.
Online-Kurse zur Arbeitssicherheit
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit bietet keine Online-Kurse zur Sicherheit am Arbeitsplatz an. Die Plattform wurde geschlossen und ist nicht mehr zugänglich. Wir bedanken uns bei allen Organisationen, die in den vergangenen Jahren diese Plattform genutzt haben.
Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst des Dachverbandes:
Tel. 0471 1882295 (zu Bürozeiten) oder kurse@dsg.bz.it
Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst des Dachverbandes:
Tel. 0471 1882295 (zu Bürozeiten) oder kurse@dsg.bz.it




