03.07.2015
Landesgesetz für Menschen mit Behinderung einstimmig genehmigt
Andere InstitutionDachverband für Soziales und Gesundheit
Das neue Landesgesetz für Menschen mit Behinderung wurde vom Landtag am 3. Juli 2015 einstimmig genehmigt. In den insgesamt 38 Artikeln werden alle Bereiche von der Gesundheit über Schule, Mobilität, Arbeit und Wohnen berücksichtigt. Ein wichtiges Ziel darin ist, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung zu stärken und gleichzeitig ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.
Jetzt gilt es rasch die Durchführungsbestimmungen zu erlassen, damit das Gesetz auch umgesetzt werden kann.
Jetzt gilt es rasch die Durchführungsbestimmungen zu erlassen, damit das Gesetz auch umgesetzt werden kann.
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