16.07.2015
Reform der Pflichtvermittlung: Job Act und Menschen mit Behinderungen
Dachverband MitgliedsorganisationenStellungnahme der Nationalen ANMIC: „Im Allgemeinen beurteilen wir die neuen Bestimmungen weiterhin als positiv, es braucht jedoch einige Korrekturmaßnahmen,
insbesondere mit Bezug auf die namentliche Aufnahme von Menschen mit Behinderungen. Es bleibt auch das Problem der unbesetzten Stellen.“
Sind die Anstellungen von Menschen mit Behinderung durch die neuen Durchführungsbestimmungen
des sog. Jobs Act in Gefahr?
Laut ANMIC (Nationale Vereinigung der Zivilinvaliden und –versehrten) enthält der vom Ministerrat genehmigte Entwurf des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 176/2015 (der sich auf die Reform des Gesetzes Nr. 68/99 über die Pflichtvermittlung von Menschen mit Behinderungen bezieht) durchaus positive Elemente.Dazu zählen: die Ausarbeitung von Gebietsabkommen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und
Wirtschaftsverbänden, um die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderungen zu fördern;
die Anwendung des Grundsatzes der sinnvollen Anpassung der Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber,
um die besonderen Anforderungen der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen; die
Einführung einer für die Arbeitseingliederung verantwortlichen Person, welche individuelle Projekte
ausarbeitet und sich um die Lösung der Probleme im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen
der Menschen mit Behinderungen kümmert.
Ebenso stellen die Förderung für die Anstellung von schwerbehinderten Menschen, insbesondere der
psychisch kranken Personen, sowie die Errichtung einer Datenbank für die gezielte Vermittlung
wichtige Schritte für den Ausbau der Beschäftigungsmaßnahmen zugunsten von Menschen mit
Behinderungen dar.
Kritische Aspekte des Dekretes. Einige Themen sollten jedoch genauer überlegt und verbessert
werden. Dazu gehören vor allem zwei Aspekte: die namentliche Aufnahme für die Anstellung
von Menschen mit Behinderungen und bei der Ermittlung der Pflichtbeschäftigungsquote die
Miteinberechnung der ArbeitnehmerInnen, welchen während eines unbefristeten
Arbeitsverhältnisses eine Zivilinvalidität/Beeinträchtigung von über 60% anerkannt wurde.
Ungelöste Probleme. Die ANMIC betont, dass die Schwierigkeiten bei der beruflichen
Eingliederung von Menschen mit Behinderung allerdings noch nicht beseitigt sind. Die Maßnahmen
der Regierung haben leider noch nicht das große Problem der unbesetzten Stellen zugunsten
von Menschen mit Behinderungen gelöst (die sich heute mittlerweile auf 180.000 belaufen).
Außerdem sieht das Dekret keine angemessenen Strafen vor (mit Ausnahme der Strafgelder, die
bis heute aber erfolglos geblieben sind), um gegen jene Arbeitgeber vorzugehen, die gegen die
Pflichtanstellung verstoßen, das Gesetz umgehen und dabei die behinderten ArbeitnehmerInnen
diskriminieren.
Bozen, 07.07.2015
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