02.03.2015
5 Promille 2015: Alle Neuigkeiten...
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 (L.190/2014) wurde auch die 5-Promille-Regelung für das heurige und kommende Jahre weiterbestätigt. Die Modalitäten und Voraussetzungen sind gleichgeblieben. Insgesamt schüttet der Staat jährlich 500 Mio. Euro dafür aus. Mittels eines noch ausstehenden Dekretes werden weitere Einzelheiten geregelt werden.
Der Dachverband unterstützt die Mitgliedsorganisationen bei der Abklärung der Voraussetzungen für eine Eintragung in das Register und bei allen nötigen Prozeduren, welche damit und mit der Dokumentation der zugewiesenen Beiträge verbunden sind.
Für die Organisationen ist es vor allem wichtig, alle erforderlichen Meldungen rechtzeitig zu machen und dafür zu werben, dass Mitglieder, Förderer und möglichst viele weitere Steuerzahler/innen durch die Angabe der jeweiligen Steuernummer ihre 5 Promille beitragen.
Der Dachverband unterstützt die Mitgliedsorganisationen bei der Abklärung der Voraussetzungen für eine Eintragung in das Register und bei allen nötigen Prozeduren, welche damit und mit der Dokumentation der zugewiesenen Beiträge verbunden sind.
Für die Organisationen ist es vor allem wichtig, alle erforderlichen Meldungen rechtzeitig zu machen und dafür zu werben, dass Mitglieder, Förderer und möglichst viele weitere Steuerzahler/innen durch die Angabe der jeweiligen Steuernummer ihre 5 Promille beitragen.
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