12.12.2014
Raumordnung: Barrierefreier Zugang nicht mehr gesichert
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Omnibusgesetz 10-14
Bereits zum Sozial-Omnibusgesetz-Entwurf hatte es im Sommer einige Aufregung unter den sozialen Organisationen, und ganz besonders unter den Behindertenorganisationen gegeben. Ein Großteil der ursprünglich in Entwürfen des Gesetzes enthaltenen Punkte konnte jedoch erfolgreich durch Interventionen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und seiner Mitgliedsorganisationen abgeändert und einvernehmlich gelöst werden.
Nun sorgt hingegen das Omnibusgesetz zur Urbanistik für neue Irritationen. Und zwar durch einen Passus, der im ersten Entwurf zum Omnibusgesetz Nr. 17-14 noch nicht enthalten war, den aber die zuständige zweite Landtagskommission bei ihrer Behandlung des Entwurfs eingefügt hat: Im nunmehrigen Artikel 11 des Urbanistiklandesgesetzes 10/14 wird festgehalten, dass die Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse“ (LG 7/02) für Gästezimmer und möblierte Ferienwohnungen in landwirtschaftlichen Betrieben“ (LG 12/95) nicht mehr zur Anwendung kommen.
„Hier ist stillschweigend ein elementares Recht von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht worden. Wir fordern, dass die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse auch weiterhin wieder in ihrer ursprünglichen Vollständigkeit gewährleistet werden“, sagt Dachverband-Präsident Martin Telser.
„Diese Abänderung wurde eingebracht, ohne damit die Behindertenorganisationen zu befassen und auch im Landtag ohne großes Aufsehen verabschiedet. Sie widerspricht jedoch in jeder Hinsicht dem Grundgedanken der Inklusion und Teilhabe, sowie des Abbaus aller Hindernisse zu Gunsten einer barrierefreien Mobilität für alle, wie dies auch dem künftigen Landesgesetz für Menschen mit Behinderungen zu Grunde liegen soll“, betont Telser. Seitens des Dachverbandes will er nun bei den Mitgliedern der Landesregierung und bei den Landtagsabgeordneten intervenieren, um eine Aufhebung dieser Regelung zu erzielen. „Ein Welttag für Menschen mit Behinderung ist da, um auf die Notwendigkeiten dieser Menschen hinzuweisen“, so Telser. „Es ist unverständlich, weshalb von der Mehrheit im Landtag, angesichts des ansonsten vielfach geäußerten Verständnisses für Menschen mit Behinderungen, eine derartige Entscheidung getroffen werden konnte.“
Noch einmal sorgt ein Omnibusgesetz für Irritationen. Und zwar durch einen erst nachträglich von der zuständigen Gesetzgebungskommission eingefügten Passus, der das elementare und hart erkämpfte Recht von Menschen mit Behinderungen auf Beseitigung architektonischer Hindernisse unterwandert.
Bereits zum Sozial-Omnibusgesetz-Entwurf hatte es im Sommer einige Aufregung unter den sozialen Organisationen, und ganz besonders unter den Behindertenorganisationen gegeben. Ein Großteil der ursprünglich in Entwürfen des Gesetzes enthaltenen Punkte konnte jedoch erfolgreich durch Interventionen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und seiner Mitgliedsorganisationen abgeändert und einvernehmlich gelöst werden.
Nun sorgt hingegen das Omnibusgesetz zur Urbanistik für neue Irritationen. Und zwar durch einen Passus, der im ersten Entwurf zum Omnibusgesetz Nr. 17-14 noch nicht enthalten war, den aber die zuständige zweite Landtagskommission bei ihrer Behandlung des Entwurfs eingefügt hat: Im nunmehrigen Artikel 11 des Urbanistiklandesgesetzes 10/14 wird festgehalten, dass die Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse“ (LG 7/02) für Gästezimmer und möblierte Ferienwohnungen in landwirtschaftlichen Betrieben“ (LG 12/95) nicht mehr zur Anwendung kommen.
„Hier ist stillschweigend ein elementares Recht von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht worden. Wir fordern, dass die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse auch weiterhin wieder in ihrer ursprünglichen Vollständigkeit gewährleistet werden“, sagt Dachverband-Präsident Martin Telser.
„Diese Abänderung wurde eingebracht, ohne damit die Behindertenorganisationen zu befassen und auch im Landtag ohne großes Aufsehen verabschiedet. Sie widerspricht jedoch in jeder Hinsicht dem Grundgedanken der Inklusion und Teilhabe, sowie des Abbaus aller Hindernisse zu Gunsten einer barrierefreien Mobilität für alle, wie dies auch dem künftigen Landesgesetz für Menschen mit Behinderungen zu Grunde liegen soll“, betont Telser. Seitens des Dachverbandes will er nun bei den Mitgliedern der Landesregierung und bei den Landtagsabgeordneten intervenieren, um eine Aufhebung dieser Regelung zu erzielen. „Ein Welttag für Menschen mit Behinderung ist da, um auf die Notwendigkeiten dieser Menschen hinzuweisen“, so Telser. „Es ist unverständlich, weshalb von der Mehrheit im Landtag, angesichts des ansonsten vielfach geäußerten Verständnisses für Menschen mit Behinderungen, eine derartige Entscheidung getroffen werden konnte.“
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